Hallo allerseits!
Ich hab da mal eine Frage zur Umsatzsteuer. So wie ich das bisher gelernt habe, muß ich als Unternehmer für alle Umsätze im Inland Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Nun bin ich aber gerade dabei, einen Vertrag mit einem Downloadportal abzuschließen, das unsere Software für uns vertreibt und dafür den Umsatz mit uns teilt. Allerdings ist das im Vertrag so geregelt, daß unser Partner vom Verkaufspreis zuerst die Umsatzsteuer abzieht und uns dann die Hälfte vom Nettobetrag überweist. Ich habe die zuständige Sachbearbeiterin bei unserer Partnerfirma darauf angesprochen und sie sagte mir, daß wir keine Umsatzsteuer abführen müßten, die Beträge in der Abrechnung seien auch als Nettobeträge ausgewiesen, und im Vertrag steht ja ebenfalls, daß wir einen Nettobetrag erhalten, somit hätten wir den nötigen Nachweis gegenüber dem Finanzamt.
Jetzt bin ich etwas verwundert - stimmt das tatsächlich, kann ein Unternehmer einem anderen einfach einen Nettobetrag auszahlen und die Umsatzsteuer einbehalten? Unterm Strich dürfte das ja eigentlich keine Rolle spielen, nur dann könnten wir uns das mit der Umsatzsteuer ja grundsätzlich sparen?
Gruß
Matthias
Ich hab da mal eine Frage zur Umsatzsteuer. So wie ich das bisher gelernt habe, muß ich als Unternehmer für alle Umsätze im Inland Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Nun bin ich aber gerade dabei, einen Vertrag mit einem Downloadportal abzuschließen, das unsere Software für uns vertreibt und dafür den Umsatz mit uns teilt. Allerdings ist das im Vertrag so geregelt, daß unser Partner vom Verkaufspreis zuerst die Umsatzsteuer abzieht und uns dann die Hälfte vom Nettobetrag überweist. Ich habe die zuständige Sachbearbeiterin bei unserer Partnerfirma darauf angesprochen und sie sagte mir, daß wir keine Umsatzsteuer abführen müßten, die Beträge in der Abrechnung seien auch als Nettobeträge ausgewiesen, und im Vertrag steht ja ebenfalls, daß wir einen Nettobetrag erhalten, somit hätten wir den nötigen Nachweis gegenüber dem Finanzamt.
Jetzt bin ich etwas verwundert - stimmt das tatsächlich, kann ein Unternehmer einem anderen einfach einen Nettobetrag auszahlen und die Umsatzsteuer einbehalten? Unterm Strich dürfte das ja eigentlich keine Rolle spielen, nur dann könnten wir uns das mit der Umsatzsteuer ja grundsätzlich sparen?
Gruß
Matthias