Ermittlung der Summe der Einkünfte

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Ermittlung der Summe der Einkünfte, Klausuraufgabe
:wink1: Hallo alle zusammen,

ich benötige bitte mal eure Hilfe bei dieser Aufgabe, anscheinend habe ich irgendwie ein Verständnisproblem  :denk:

Es soll die Summe der Einkünfte ermittelt werden unter Angabe der Vorschriften des EStG begründet werden. Bisheriger Gewinn aus dem Unternehmers aus dem Unternehmen (VStAbzugsberechtigt) € 200.000.

Geschäftsfreund bekommt zu Weihnachten einen Präsentkorb im Wert von 41 € brutto. (wurde in voller Höhe gewinnmindernd als Betriebsausgabe berücksichtigt)

Der andere Geschäftspartner wird nach Auftragsabschluss zum Mittagessen eingeladen 119€ brutto (ebenfalls in voller Höhe gewinnmindernd abgezogen)

So demnach muss ich doch den Präsentkorb normalerweise die 41 € abzgl. der USt dem Gewinn in voller Höhe wieder zurechnen, da der Grenzwert lt § 4 (5) S.1 EStG überschritten wird.

Bei dem Mittagessen muss ich doch nach § 4 (5) Satz 2 EStG 70 % als Betriebsausgabe stehen lassen also nichts hinzurechnen sondern nur die 30 % die nicht abzugsfähig sind, oder?  Netto, also die USt darf ich abziehen? :denk:
Bei dem Präsent für 41 Euro gilt aber auch die Nettosumme, und die liegt bei 41 Euro brutto unter der Grenze von 35 Euro und darf somit abgezogen werden, aber eben nur netto, was dann 34,45 € sind.

Das Geschäftsessen ist als reine Bewirtung zu buchen, Vorsteuer darf zu 100% gezogen werden, dass hast du richtig erkannt, vom nettobetrag müssen aber 30% als nicht abzugsfähige Bewirtung/Betriebsausgabe gebucht werden:

Netto 100 => nur 70 Euro als abzugsfähige Gewinnminderne Betriebsausgabe zu verbuchen.

Der Gewinnbegriff hat grundsätzlich nichts mit der Umsatzsteuer zu tun, die gilt als durchlaufende Posten und stellt ein reines Liquiditätsproblem dar, die Lösung für die Aufgabe ist also:

200.000 € Gewinn
- 34,45 € Präsent
- 70 € Bewirtung

Steuerlicher Restgewinn: 199.985,55 €
:wink1:  Guten Morgen,

ja jetzt nach der wunderbaren Erklärung von dir hab ich das dann auch begriffen   :klatschen:

Hab gestern glatt die Summen auf den Gewinn gerechnet statt ihn abzuziehen  :oops:

Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr
:wink1:  

Halt, die Fragestellung war eine andere:

die genannten Sachverhalte wurden bereits zu 100 % gewinnmindernd gebucht.

Das heißt ich muss das Präsent wieder zubuchen und bei der Bewirtung 30 € netto wieder zubuchen.  :denk:
Nein und ja,

das Präsent liegt ja eben rein netto unter der Grenze und darf den Gewinn mindern, also bleibt nur den 30%igen Bewirtungsteil wieder dem Gewinn zuzurechnen.
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