Liebe Forumteilnehmer,
Uns steht eine finanzamtliche Prüfung der USt fürs letzte Jahr bevor. Wir haben entdeckt, dass
in der Umsatzsteuererklärung 2017 versehentlichnicht nicht 100% korrekte Zahlen angegeben wurden (ungefähr 1,5% des Gesamtumsatzes).
Nun gibt es drei Möglichkeiten:
1. Ohne berichtigte Steuererklärung einzureichen, dem FA alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
2. Korregierte USt Erklärung vor der Prüfung einzureichen, ohne Einkommensteuererklärung zu korrigieren.
3. Sowohl korrigierte USt- als auch Einkommensteuererklärung einzureichen.
Wir haben nichts zu verbergen, möchten aber Unannehmlichkeiten mit dem FA tunlichst vermeidenas
Was macht aus eurer Sicht mehr Sinn von den drei Optionen?
Vielen Dank im Voraus und einen guten Start in die neue Woche.
Uns steht eine finanzamtliche Prüfung der USt fürs letzte Jahr bevor. Wir haben entdeckt, dass
in der Umsatzsteuererklärung 2017 versehentlichnicht nicht 100% korrekte Zahlen angegeben wurden (ungefähr 1,5% des Gesamtumsatzes).
Nun gibt es drei Möglichkeiten:
1. Ohne berichtigte Steuererklärung einzureichen, dem FA alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
2. Korregierte USt Erklärung vor der Prüfung einzureichen, ohne Einkommensteuererklärung zu korrigieren.
3. Sowohl korrigierte USt- als auch Einkommensteuererklärung einzureichen.
Wir haben nichts zu verbergen, möchten aber Unannehmlichkeiten mit dem FA tunlichst vermeidenas
Was macht aus eurer Sicht mehr Sinn von den drei Optionen?
Vielen Dank im Voraus und einen guten Start in die neue Woche.