Hallo,
mein Finanzamt hat bislang die Fahrtenbuchmethode bei meinem Firmenwagen anerkannt. Dazu habe ich bei der Einkommensteuererklärung das ordnungsgemäß geführt Fahrtenbuch sowie eine Vollkostenbescheinigung des Arbeitgebers verwendet. In den letzten beiden Jahren wurden zwar einzelne Belege zu Kilometerständen angefordert, die ich aber jeweils problemlos liefern konnte.
Nun hat wohl der Sachbearbeiter gewechselt und auf einmal werden Belege für die Angaben des Arbeitgebers angefordert. Dieser ist bei unserer Fuhrparkgrösse nicht in der Lage, die entsprechenden Belege zu liefern, konnte mir aber eine Einzelaufstellung der Kostenblöcke (Steuer, Tankkosten, Leasing, etc.) zur Verfügung stellen. Ich fürchte, das das nicht ausreichen wird, aber ich sehe eine solche Prüfung auch eher im Bereich einer Betriebsprüfung.
Diese Vorgehensweise führt bei mir vermutlich direkt zur %-Methode, die bei unter 20%-iger Privatnutzung eine deutliche Kostensteigerung für mich bedeutet.
Im Netz finde ich keinerlei Hinweise dazu, dass eine solche Überprüfung der Angaben des Arbeitgebers erfolgen muss / erfolgen darf. Gibt es hierzu eine fachliche Meinung oder hat sich etwas an den Anforderungen an ein Fahrtenbuch geändert?
Ich bin für jeden Hinweis dankbar.
Blaubeerpfote
mein Finanzamt hat bislang die Fahrtenbuchmethode bei meinem Firmenwagen anerkannt. Dazu habe ich bei der Einkommensteuererklärung das ordnungsgemäß geführt Fahrtenbuch sowie eine Vollkostenbescheinigung des Arbeitgebers verwendet. In den letzten beiden Jahren wurden zwar einzelne Belege zu Kilometerständen angefordert, die ich aber jeweils problemlos liefern konnte.
Nun hat wohl der Sachbearbeiter gewechselt und auf einmal werden Belege für die Angaben des Arbeitgebers angefordert. Dieser ist bei unserer Fuhrparkgrösse nicht in der Lage, die entsprechenden Belege zu liefern, konnte mir aber eine Einzelaufstellung der Kostenblöcke (Steuer, Tankkosten, Leasing, etc.) zur Verfügung stellen. Ich fürchte, das das nicht ausreichen wird, aber ich sehe eine solche Prüfung auch eher im Bereich einer Betriebsprüfung.
Diese Vorgehensweise führt bei mir vermutlich direkt zur %-Methode, die bei unter 20%-iger Privatnutzung eine deutliche Kostensteigerung für mich bedeutet.
Im Netz finde ich keinerlei Hinweise dazu, dass eine solche Überprüfung der Angaben des Arbeitgebers erfolgen muss / erfolgen darf. Gibt es hierzu eine fachliche Meinung oder hat sich etwas an den Anforderungen an ein Fahrtenbuch geändert?
Ich bin für jeden Hinweis dankbar.
Blaubeerpfote