Fahrtenbuch

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Fahrtenbuch, Tankvorgänge
Liebe Forengemeinde,

Ich habe schon einige Antworten hier gefunden, ich empfinde sie jedoch als recht "schwammig". Ich bin Angestellter, im Außendienst tätig und nutze mein Privatfahrzeug für die tägliche Arbeit. Ich führe seit ca. 4 Jahren ein elektr. Fahrtenbuch (WISO Fahrtenbuch als APP im Handy) und übertrage es nach Möglichkeit täglich in das "große" Fahrtenbuch am PC.
Meine Frage:
Dienstreise, START- Fahrt von: Wohnort -> ZIEL- Kunde: XY, trage ich alles ein, bevor ich losfahre! Jetzt bemerke ich während der Fahrt, das es mal  wieder Zeit zum Tanken wird, und gehe dem nach. Bisher bin ich immer so verfahren, das ich an der Tankstelle im Fahrtenbuch das neue ZIEL- auf Tankstelle abgeändert habe. Leider führt das immer wieder mal zu Problemen. Zudem es ja auch Änderung im Fahrtenbuch sind. Soll diese Vorgehen wirklich korrekt sein??? Oder ist es an dieser Stelle ausreichend einfach nur den Tankvorgang zu erfassen, mit Kilometerstand ist ja klar, und die Anschrift der Tankstelle. Es ist ja nachweislich, das diese Tankstelle irgendwo auf dem Weg zum ZIEL- gelegen hat.

Privatfahrt, wenn ich 14 Tage Urlaub mache, und etwa zB eine Rundreise durch Italien fahre, gebe ich Privatfahrt: START- Fahrt von: Wohnort -> ZIEL- Wohnort ein. Dazwischen liegen nun 14 Tage und 3500 km. Natürlich muss ich für 3500km auch 4 mal tanken. Tankvorgänge worden erfasst, auch mit Anschrift der Tankstelle. Aber NICHT die Fahrten zur Tankstelle! Wie verhält sich es in diesem Fall?

Gibt es dafür gesetzl. Regelungen, wenn ja wo findet man diese, oder ist das eine Auslegungssache vom FA..!!
Hallo mlauber,

das Finanzamt ist bei der Beurteilung der Fahrtkosten an das Gesetz (§§ 4, 9EStG), die dazu ergangenen Richtlinien (R 9 LStR) und die hierzu ergangenen BMF-Schreiben (z.B. vom 28. Mai 1996) gebunden.

Kurze Verständnisfrage: Dein PKW ist Dein Privatvermögem. Trägst Du diese Fahrten als dienstliche Fahrten oder als Privatfahrten ein?

Gruß Jogi
Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist - aber auch nicht mehr
[CODE]Trägst Du diese Fahrten als dienstliche Fahrten oder als Privatfahrten ein?[/CODE]

TC hat geschrieben, dass er alle Fahrten einträgt  bzw. ein ordnungsgemässes Fahrtenbuch führt. Das geht in diesem Fall natürlich auch. Einige Fragen bleiben natürlich offen: warum  nicht einfach 30 Cent pro KM. dienstliche Fahrten berechnen? Kriegt er keine Fahrtkostenerstattung von seinem Arbeitgeber? Irgendwie scheint der Sinn dieses Fahrtenbuches nicht klar.
Könnte bei besonders hohen Werbungskosten in der ESt sinn machen Nachweis zu führen. Um überhaupt dienstliche Reisen mit der pauschale Abrechnen zu können benötigt es ja auch eine Datengrundlage. Und wenn ich dem Finanzamt gegenüber sachlich, ordentlich Beweisen kann, dass mir der berufliche Kilometer 0,5€ Kostet, dann kann das auch so angesetzt werden.
Bearbeitet: hans123 - 25.04.2018 13:15:45
Meine Frage bezog sich auf die Zuordnung der Fahrten zur Tankstelle. Da es sich lt. TE um sein privates Fahrzeug handelt (kein Firmenwagen des Arbitgebers) sind Fahrten zur Tankstelle privat veranlasst und daher auch als Privatfahrten im Fahrtenbuch zu erfassen. mlauber schreibt, dass er in seiner Urlaubsfahrt (100% privat veranlasst) auch zur Tankstelle fährt und diese in das Fahrtenbuch eintragen möchte. Diese Aussage macht nur dann Sinn, wenn er diese Tankfahrten als dienstlich angesehen haben will.
Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist - aber auch nicht mehr
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