Firmenwagen falsch berechnet

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[ geschlossen ] Firmenwagen falsch berechnet
Hallo zusammen,
ich habe derzeit ein Problem mit meinem Arbeitgeber. Ich habe von meinem Arbeitgeber einen Firmenwagen zu Verfügung gestellt bekommen. Seit ca. einem Jahr nutze ich den Wagen privat mit der 1% Regelung. Nun hat mein Arbeitgeber festgestellt das der Wagen die ganze Zeit mit einem falschen Betrag abgerechnet wurde. Nun habe ich gestern meinen Lohnbescheid bekommen, da hat er den Wagen komplett neu berechnet und den fehlenden Betrag von meinem Lohn abgehalten. War natürlich viel Geld.

Nun meine Frage: Kann der Arbeitgeber den kompletten Betrag nachfordern, da es ja nicht mein verschulden ist. Meiner Ansicht ein Fehler des AG. Gibt es dafür eine Regelung, wie weit er etwas nachfordern kann?

Danke im voraus
VG
Tobi
Hallo Tobi,

grundsätzl. kann der AG nur die letzten 3 Monate zurückfordern. Jedoch hatte ich letztens mit einem meiner Kollegen ein Gespräch, der die Auffassung vertrat das die 3 Monatsregel bei der Lohnsteuer nicht zum tragen kommen würde. Dabei ging es ebenfalls um die Versteuerung eines Firmenwagens. Wollte mich immer noch um eine genaue Abklärung kümmern, hab es aus Zeitgründen bisher nicht geschafft.

Bin auch mal gespannt auf weitere Antworten, vielleicht erspart es mir ja auch die weitere Recherche.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Also Schuldner der Steuerabzugsbeträge ist grundsätzlich der Arbeitnehmer.
Daher ist eine Nachforderung beim Arbeitnehmer immer möglich, wenn der
Arbeitgeber die Steuerabzugsbeträge nicht nach den gesetzlichen
Vorschriften vom Arbeitslohn einbehalten hat.
Wenn es sich um viel Geld handelt wie du geschrieben hast wird man dir
ebenfalls eine Teilschuld anlasten da du es jeden Monat hättest bemerken
müssen.
Beste Grüße BiBu
Hi BiBu,

na dann kann ich mir ja nun die Recherche sparen und mein Kollege lag damit dann wohl richtig.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Da würde ich BiBu voll Recht geben. Wenn ich § 41c EStG lese, hat der Arbeitgeber einen ziemlich weiten Spielraum. Im schlimmsten Fall muss er sogar das FA benachrichtigen, das dann die zu wenig abgeführte LoSt vom AN nacherheben kann.

Schönen Abend noch!
Gustav
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