Hallo,
ich hätte da mal eine Verständnisfrage zum 13b (2) Nr. 4 UStG.
Folgende Sachverhalte:
1. Baufirma baut neue Werkshallen für uns und baut Bestehende um - 13b oder nicht?
2. Baufirma führt Werklieferung (eigens für uns hergestellte Riesentanks) an uns durch - 13b oder nicht?
Wir selbst veredeln Rohleder, führen also keine Bauleistungen durch. Nach meinem Verständnis dürfte der 13b(3) Nr. 4 demnach bei uns gar nicht greifen, weil ja 13b (5) Satz.2 impliziert, dass 13b nur dann angewendet werden kann, wenn der Leistungsempfänger selber Bauleistungen nach 13b (2) Nr. 4 S.1 erbringt.
Vielleicht könnte jemand so nett sein, und den Knoten in meinem Hirn lösen. Vielen Dank im Voraus und schöne Grüße
ich hätte da mal eine Verständnisfrage zum 13b (2) Nr. 4 UStG.
Folgende Sachverhalte:
1. Baufirma baut neue Werkshallen für uns und baut Bestehende um - 13b oder nicht?
2. Baufirma führt Werklieferung (eigens für uns hergestellte Riesentanks) an uns durch - 13b oder nicht?
Wir selbst veredeln Rohleder, führen also keine Bauleistungen durch. Nach meinem Verständnis dürfte der 13b(3) Nr. 4 demnach bei uns gar nicht greifen, weil ja 13b (5) Satz.2 impliziert, dass 13b nur dann angewendet werden kann, wenn der Leistungsempfänger selber Bauleistungen nach 13b (2) Nr. 4 S.1 erbringt.

Vielleicht könnte jemand so nett sein, und den Knoten in meinem Hirn lösen. Vielen Dank im Voraus und schöne Grüße