Kauf von Gegenständen des Geschäftsvermögens für Eigenbedarf

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Kauf von Gegenständen des Geschäftsvermögens für Eigenbedarf
Liebe Forumteilnehmer,

es gebe ein Kinderbett, welches Anfang 2015 für eine Ferienwohnung erworben und vom ehemaligen Steuerberater aus irgendeinem Grund nicht abgeschrieben wurde. Nun will das Finanzamt wissen, weshalb keine Abschreibung vorgenommen worden ist, was der Ferienwohnungseigentümer natürlich nicht beantworten kann.

1. Frage: Kann der Eigentümer jetzt oder vielleicht sogar rückwirkend das Bett für den Eigenbedarf von sich selbst erwerben? Wie muss man das dokumentieren / welche Nachweise erbringen?

2. Frage: Wenn der ehemalige Steuerberater bei der Beantworten der Fragen des FA nicht helfen will, weil er sein Mandat niedergelegt hat, obwohl er sich in jenem Jahr mit den Steurn und Buchhaltung beschäftige, kann man ihn laut Gesetz dazu zwingen?

Vielen Dank und ein schönes Restwochenende!
Hallo,

ich würde einfach mal mit dem Finanzamt/Prüfer normal sprechen.
Ihr habt ja bzw euer beauftragter Steuerberater hat ja nur vergessen Aufwand zu buchen, da freut sich ja im Prinzip das Finanzamt ;-)

Ihr könntet natürlich auch über 173 AO versuchen die Bescheide wieder zu ändern, aber ob das klappt, oder ob das FA dann grobes Verschulden unterstellen kann usw.

Aber schaut doch einmal ob ihr nicht einfach die Afa im aktuellen Jahr nachholen dürft und gut.

Ansonsten müsste im Prinzip wohl auch der alte Steuerberater haften.


Schönen Gruß
Bearbeitet: sroko - 05.11.2017 13:22:39
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Vielen vielen Dank für die Antwort.

Aber wäre es denkbar, dem FA mitzuteilen, dass das Kinderbett ins Privatvermögen übernommenen wurde?
Zitat
Kinderbett, welches Anfang 2015 für eine Ferienwohnung erworben und vom ehemaligen Steuerberater aus irgendeinem Grund nicht abgeschrieben wurde. Nun will das Finanzamt wissen, weshalb keine Abschreibung vorgenommen worden ist, was der Ferienwohnungseigentümer natürlich nicht beantworten kann.
Wie teuer war das Bett überhaupt?

Zitat
1. Frage: Kann der Eigentümer jetzt oder vielleicht sogar rückwirkend das Bett für den Eigenbedarf von sich selbst erwerben? Wie muss man das dokumentieren / welche Nachweise erbringen?
Im nächsten offenen Abschluss (vermutlich der für 2016 oder ist der schon fertig?) kann die Entnahme erfolgen.
Du musst dann einen Eigenbeleg schreiben und den Kaufpreis auf das richtige Konto überweisen.

Die "Mitteilung der Entnahme" erfolgt über das Anlagenverzeichnis, sofern das Bett
überhaupt so teuer war, dass es da reinkommt (netto über 410 EUR).
Wenn das zb nur 250 EUR netto gekostet hat, dann ist es ein GWG und wird gleich
komplett abgeschrieben.

Zitat
2. Frage: Wenn der ehemalige Steuerberater bei der Beantworten der Fragen des FA nicht helfen will, weil er sein Mandat niedergelegt hat, obwohl er sich in jenem Jahr mit den Steurn und Buchhaltung beschäftige, kann man ihn laut Gesetz dazu zwingen?
Nein, aber der ehemalige Stb muss alle Unterlagen herausgeben, damit der neue Stb sich ein Bild machen kann.

Wenn ein Stb sein Mandat niederlegt, dann hat er Gründe dafür.
Manche legen ein Mandat nieder, weil der Mandant
- zb versucht hat, Steuern zu hinterziehen
- oder nicht mitgearbeitet hat und die Unterlagen ein
riesiges Durcheinander waren, dessen Sortierung ewig
gedauert hätte
- oder der Mandant sich im Ton vergriffen hat
- oder ... irgendwas anderes.
Kann auch sein, dass der Stb einen einfach nicht mochte
und das deshalb wieder abgegeben hat.
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):
Anzeige
Nützliche Excel-Tools

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_290px.jpg

Excel Dashboard Baukasten für das Projektmanagement
Zahlreiche fertig vorbereitete Module, Grafiken und Übersichten, die leicht individuell angepasst und zu beliebigen Dashboards für Präsentationen, Reporting oder das Projektcontrolling zusammengestellt.... mehr Infos >>

Preiskalkulation für Produkte u. Dienstleistungen

Branchenübergreifende Excel-Vorlagen zur einfachen Preiskalkulation und Angebotskalkulation für Selbständige. Separate Vorlagen für Produktgeschäft und Dienstleistungen (Stundensatzkalkulator). Preis- und Angebotskalkulation für Selbständige. mehr Infos >>

Excel-Projektmanagement-Paket

Professionelle Excel-Vorlagen für Ihr Projektmanagement Dieses Vorlagen-Paket enthält insgesamt 9 verschiedene Excel-Dateien für die Projektplanung und das Projektmanagement. Alle Dateien sind einfach zu bedienen, können vom Nutzer beliebig angepasst werden. mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Anzeige
Excel-Vorlagen-Markt.de

Stellenanzeigen

Finanz- / Lohnbuchhalter (m/w/d)
WALTERWERK KIEL ist führender Hersteller von industriellen Backanlagen für Süßwaffeln und Snacks. Als mittelständisches Maschinenbau-Unternehmen mit ca. 150 Mitarbeitern liefern wir seit 60 Jahren unsere Anlagen Made in Germany an unsere Kunden weltweit. Als eigentümergeführtes Unternehmen legen ... Mehr Infos >>

Steuerfachangestellte (m/w/d)
Seit 2013 bin ich selbständiger Steuerberater. Unser Büro befindet sich im Hamburger Stadtzentrum in der Nähe der Laeiszhalle. Der Tätigkeitsschwerpunkt meines Teams liegt insbesondere in der nationalen Steuerberatung von mittelständischen Unternehmen und ihrer Gesellschafter, Freiberufler sowie ... Mehr Infos >>

Teamlead Finance & Accounting (m/w/d)
Was als Zusammenschluss bedeutender Getränkehändler und Logistiker begann, hat sich nun zu einem starken Unternehmen entwickelt. Egal ob Berufseinsteiger, Berufserfahrener, Quereinsteiger, Schüler oder Student, der Unternehmenserfolg von Splendid Drinks hat rund 1.400 Gesichter – Menschen, die si... Mehr Infos >>

Kaufmann / Kauffrau (w/m/d) als Bilanzbuchhalter / Steuerfachwirt (w/m/d)
Die Energie Südbayern (ESB) bildet ge­mein­sam mit den Tochter­unter­nehmen Energie­netze Bayern und der ESB Wärme die ESB-Unter­nehmens­gruppe. Mit rund 450 Mit­arbeite­rinnen und Mit­arbeitern, Aus­zu­bil­den­den und Trainees stehen wir für leistungs­fähigen Service, flexible Energie­pr... Mehr Infos >>

Steuerfachangestellter / Finanzbuchhalter (m/w/d)
Die SVG Straßen­verkehrs­genossen­schaft Berlin und Brandenburg eG ist eine von derzeit 15 Straßenverkehrs­genossen­schaften im gesamten Bundesgebiet. Als rechtlich und wirtschaftlich selbständige Genossenschaft sind wir ein Mitgesellschafter der SVG Zentrale in Frankfurt am Main. Sie bündelt und... Mehr Infos >>

Kaufmännischer Leiter (m/w/d)
Sie übernehmen als kaufmännischer Leiter (m/w/d) die Verantwortung für die Führung Ihres Teams und unterstützen den Geschäftsführer der Lorenz GmbH & Co. KG bei allen betriebswirtschaftlichen Fragen zur Steuerung des Unternehmens. Fachlich berichten Sie an die in München ansässige BRUNATA... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Sie suchen einen erfüllenden Job, der 365 mal im Jahr Sinn ergibt? Bewerben Sie sich bei der NGD! Erziehen – Fördern – Pflegen – Heilen … Mit rund 70-jähriger Erfahrung im sozialen Dienstleistungsbereich wirkt die Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie mit ihren ca. 5.700 Mitarbeitenden in rund 3... Mehr Infos >>

Finanzprüfer*in (w/m/d)
Die Stadt Weinheim mit rund 45.000 Einwohner*innen ist inner­halb der Metropol­region Rhein-Neckar ein beliebter Wohnort mit großem Bildungs-, Sport- und Kultur­angebot. Wir als Beschäftigte (ca. 800) der Stadt­verwaltung wollen unsere Stadt Tag für Tag weiter­entwickeln. Wenn Sie Teil un... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Kostenverfolgung Bauprojekte

Kostenverfolgung-Bauprojekte.jpg
Mit diesem einfachen Excel-Tool lässt sich die Kostenverfolgung für Bauprojekte leicht gestalten. Sie pflegen separate Listen für das Budget, Hauptaufträge, Nachträge, erwartete Kosten und Rechnungen und bekommen diese Kosten in einer Übersicht auf einem separaten Blatt nach Vergabeeinheiten und Kostengruppen zusammengefasst.

Jetzt hier für 20,- EUR downloaden >>
Nützliche Excel-Tools

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_290px.jpg

Excel Dashboard Baukasten für das Projektmanagement
Zahlreiche fertig vorbereitete Module, Grafiken und Übersichten, die leicht individuell angepasst und zu beliebigen Dashboards für Präsentationen, Reporting oder das Projektcontrolling zusammengestellt.... mehr Infos >>

Preiskalkulation für Produkte u. Dienstleistungen

Branchenübergreifende Excel-Vorlagen zur einfachen Preiskalkulation und Angebotskalkulation für Selbständige. Separate Vorlagen für Produktgeschäft und Dienstleistungen (Stundensatzkalkulator). Preis- und Angebotskalkulation für Selbständige. mehr Infos >>

Excel-Projektmanagement-Paket

Professionelle Excel-Vorlagen für Ihr Projektmanagement Dieses Vorlagen-Paket enthält insgesamt 9 verschiedene Excel-Dateien für die Projektplanung und das Projektmanagement. Alle Dateien sind einfach zu bedienen, können vom Nutzer beliebig angepasst werden. mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel-Tool Unternehmensbewertung (Valuation Box)

Die „Valuation Box“ von Fimovi beinhaltet drei verschiedene, unabhängig voneinander verwendbare Excel-Vorlagen zur einfachen und schnellen Unternehmensbewertung. Dabei werden die Verfahren die Discounted Cashflow Methode (DCF), Venture Capital Methoden und First Chicago Methode.
Mehr Informationen >>

Break Even Analyse

BreakEven.png
Nach Eingabe der Fixkosten, der variablen Stückkosten und des Verkaufspreises wird die Break-Even-Menge sowie für alternative Absatzmengen die Kosten-, Erlös- und Gewinnwerte ermittelt. Für die tabellarische Lösung kann durch die Eingabe der Schrittweite frei festgelegt werden, für welche Absatzmengen die jeweiligen Kosten und Erlöse dargestellt werden sollen.
Mehr Informationen >>

RS Liquiditätsplanung L (Excel-Tool)

Liquiditätsplan.png
Es handelt sich hierbei um ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen sind auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorhanden. Auswertungen erfolgen in der Jahresplanung mit monatlichen Werten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Skript Kostenrechnung

Umfassendes Skript für Studenten, Auszubildende und angehende Bilanzbuchhalter zu allen prüfungsrelevanten Themen aus der Kosten- und Leistungsrechnung als ebook im pdf-Format. Auf 163 Seiten wird alles zum Thema Kostenrechnung ausführlich und verständlich sowie mit vielen Abbildungen und Beispielen erläutert.

Themen:

- Kostentheorie
- Aufgaben und Systeme der Kostenrechnung
- Vollkostenrechnung
- Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung)
- Plankostenrechnung
- Kurzfristige Erfolgsrechnung
- Prozesskostenrechnung
- Kalkulation im Handel

Zusätzlich zum Skript erhalten Sie umfangreiche Klausuraufgaben und Übungsaufgaben mit Lösungen! Preis 9,90 EUR Hier bestellen >>