Kleinunternehmen und Einkäufe im Ausland

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Kleinunternehmen und Einkäufe im Ausland
Hallo Zusammen,

Ich bin langsam echt verwirrt, daher dachte ich stelle mal meine Frage hier!

Ich habe ein Kleinunternehmen gegründet und möchte Artikel im Ausland einkaufen!
Ich habe mich zuerst beim Finanzamt informiert, diese meinten ich brauche zwingend eine Umsatzsteuernummer! Dann habe ich bei einem Steuerberater angefragt, dieser teilte mir mit, dass ich bis zu einer Erwerbsschelle von 12500€ keine Umsatzsteuernummer benötige, diese aber freiwillig anfordern kann! Jedoch muss ich dann eine Erwebsbesteuerung machen!

Was ist denn nun richtig? Im Internet findet man auch beide Meinungen und dachte nicht das die Info so schwer zu bekommen ist!

Vielleicht kann mir hier jemand helfen!

Vielen Dank im Voraus!

Grüße Nina
Hallo Nina,

ich unterstelle mal, dass Du mit "Ausland" die EU meinst. Dann hat Dein Steuerberater Recht.

Gruß
Gustav
Hallo Gustav,

Ja vorerst erst mal EU! Gelten für Nicht EU Länder wieder andere Regeln?

Kam mir nur komisch vor, dass das Finanzamt falsche Auskünfte gibt 😏

Ok super dann bin ich beruhigt!

Dankeschön!
Gruß Nina
Moin,

noch ein paar Hinweise zur Klarstellung:

du hast als Unternehmer verschiedenen Steuernummern: deine persönliche für Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, die UST ID für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr und deine persönliche unveränderbare STeuerID:

Die UST ID wird auch nicht vom Finanzamt vergeben sondern von einer eigenen Behörde in Saarlouis, www.bzst.de

Grundsätzlich unterliegt der innergemeinschaftliche Erwerb (IGE) der Umsatzsteuer, natürlich gibt es da Ausnahmen. Zu finden in $ 1a ABsatz 3 USTG. Eine davon ist beispielsweise die sogenannte Erwerbsschwelle. Ein andere Ausnahmetatbestand ist aber die Kleinunternehmereigenschaft nach § 1a Absatz 3 Nr. 1b USTG.

Somit unterliegst du als Kleinunternehmer nicht den Vorschriften zum IGE.

Falls du trotzdem deine UST ID beantragst und an Lieferanten gibts, gilt das als Verzicht aus die Steuerbefreiung, vgl. § 1as Absatz 4 UST G

I
Grüße aus dem Rosendorf Steinfurth
Zitat
Nina17 schreibt:
Ja vorerst erst mal EU! Gelten für Nicht EU Länder wieder andere Regeln?

Bei Einkäufen im Ausland außerhalb der EU wird Einfuhrumsatzsteuer fällig. Wenn ein KU einen Gegenstand ins Inland einführt, gibt es dann keine Erwerbschwelle wie beim innergemeinschaftlichen Erwerb. Einfuhrumsatzsteuer muss der KU in jedem Fall vom ersten Euro an bezahlen, egal ob er eine UStID hat oder nicht. Einen Vorsteuerabzug gibt es darauf aber trotzdem nicht.
OK vielen Dank euch!

Mir ist noch eine Frage aufgekommen, wie sieht es denn mit der Schweiz aus? Da es ja EWR ist, kann ich da normal einkaufen ohne Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen?

LG Nina
Die Schweiz ist umsatzsteuerlich ganz normales Drittland. Daher wird auch ganz normal Einfuhrumsatzsteuer fällig. Das würde auch dann gelten, wenn die Schweiz EWR-Mitglied wäre. Ist sie laut Wikipedia aber nicht.

Gruß
Gustav
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