Es ist mir bekannt, dass man 70% der Bewirtungskosten als Betriebsausgabe abziehen kann. Man darf auch 100% Vorsteuer ziehen von den 100% Bewirtungskosten.
Was ist aber mit bar gezahlten Trinkgeld direkt an die Bedienung. Auf der normalen Rechnung ist das nicht erfasst. Nun habe ich gelesen, auch in den obengenannten Thema, dass die Bedienung dies nachtragen kann auf der Rechnung. Gehe ich dann davon richtig aus, dass Trinkgelder keine Umsatzsteuer enthalten? Und somit für diesen Anteil keine Vorsteuer geltend gemacht werden kann?
Gilt ähnliches für die Garderobe auch? Leider habe ich bisher noch keinen Beleg gesehen, an dem die Garderobengebühr ausgewiesen ist. Gibt es denn sowas? Wie verhält es sich dabei mit der Vorsteuer bzw. mit dem korrekten Umsatzsteuerausweis für den Gastwirt?
Ich hoffe, dass ihr mir dies bitte erklären bzw. erläutern könntet.
Gruß Reaper (auch Moderatoren wissen nicht alles )
hier muss man unterscheiden, ob das Trinkgeld gezahlt wird an
>> den Unternehmer: In diesem Fall zählt auch das freiwillige Trinkgeld zum Entgelt und es müsste auf der Rechnung mit Steuer ausgewiesen werden. Ich denke mal, dass dies im für seine Steuererhrlichkeit bekannten Gastronomiegewerbe auch so praktiziert wird .
>> die angestellte Bedienung: Das freiwillige Trinkgeld gehört nicht zum Entgelt. Ein Vorsteuerabzug scheidet also von vorn herein aus.
für die Garderobe des UN gilt das selbe wie für seine anderen Leistungen, sie sind Ust.-Pflichtig und es muss auf dem Beleg ausgewiesen werden.
Gruß
Andreas
PS: Nachtrag zu Gustav: Wenn das Trinkgeld des UN nicht zum Entgelt dazugehören würde, dann würde er sicher fürs Essen nur 1,- Euro nehmen und den Rest als Trinkgeld deklarieren Dies ist wohl auch der Hintergrund dieser Richtlinie.
Beim freiwilligen Trinkgeld an die Bedienung: Wenn die Bedienung es aber auf der Rechnung notiert kann ich davon 70% als Bewirtungskosten ansetzen oder?
Nachtrag: In der UStAE hatte ich schon gelesen. Die haben mich ja erst so verwirrt .
PS: Nachtrag zu Gustav: Wenn das Trinkgeld des UN nicht zum Entgelt dazugehören würde, dann würde er sicher fürs Essen nur 1,- Euro nehmen und den Rest als Trinkgeld deklarieren Dies ist wohl auch der Hintergrund dieser Richtlinie.
Ja, die Fantasie würde mit Sicherheit einige Blüten treiben...
ich bin der Meinung das man als Moderator alles wissen muß.
Ich empfehle meinen Mandanten immer das Trinkgeld unter der Rechnung handschriftlich zu notieren. Bei höheren Beträgen zwecks Nachweis der Zahlung vom Kellner auf der Rückseite quittieren lassen. 8)
Also das Wissen habe ich nur die Verantwortung wäre mir zu groß.
Wichtig ist noch bei den Bewirtungskosten das du die gesetzlichen Grundlagen der Buchung und deren komplette Aufzeichnungspflichten beachtest. Wenn das erfüllt ist kannst du einer Prüfung gelassen entgegen sehen.
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