Hallo,
über das Partnerprogramm von Amazon bekomme ich monatlich Provisionszahlungen für Käufe, die über einen meiner Links getätigt wurden. Dabei handelt es sich um innergemeinschaftliche sonstige Leistungen, dementsprechend gehören die Umsätze in die Zusammenfassende Meldung (ZM).
Solange nur sonstige Leistungen vorliegen, ist die ZM quartalsweise abzugeben. Beispielsweise muss ich die Umsätze von Januar-März bis zum 25. April melden.
Leider lässt sich Amazon jedoch einen ganzen Monat Zeit, um die Provisionen zu berechnen (wahrscheinlich, weil viele Kunden innerhalb von 30 Tagen Artikel zurückschicken und ich die Provision dann wieder abgezogen bekomme). Die Provision für den März kenne ich also erst Anfang Mai - leider ungefähr eine Woche zu spät, um sie noch in der ZM berücksichtigen zu können.
Was macht man denn in so einem Fall? Ich kann Amazon leider nicht dazu bringen, schneller abzurechnen. Bisher gebe ich diese Umsätze einfach im nächsten Quartal an, aber das ist nicht schön. Ich muss dafür in meinem Buchhaltungsprogramm das Leistungsdatum auf den 1. April setzen, obwohl die Leistung eigentlich im März erbracht wurde.
Wisst ihr, ob es möglich ist, vom Bundeszentralamt für Steuern eine dauerhafte Fristverlängerung zu bekommen?
Vielen Dank!
über das Partnerprogramm von Amazon bekomme ich monatlich Provisionszahlungen für Käufe, die über einen meiner Links getätigt wurden. Dabei handelt es sich um innergemeinschaftliche sonstige Leistungen, dementsprechend gehören die Umsätze in die Zusammenfassende Meldung (ZM).
Solange nur sonstige Leistungen vorliegen, ist die ZM quartalsweise abzugeben. Beispielsweise muss ich die Umsätze von Januar-März bis zum 25. April melden.
Leider lässt sich Amazon jedoch einen ganzen Monat Zeit, um die Provisionen zu berechnen (wahrscheinlich, weil viele Kunden innerhalb von 30 Tagen Artikel zurückschicken und ich die Provision dann wieder abgezogen bekomme). Die Provision für den März kenne ich also erst Anfang Mai - leider ungefähr eine Woche zu spät, um sie noch in der ZM berücksichtigen zu können.
Was macht man denn in so einem Fall? Ich kann Amazon leider nicht dazu bringen, schneller abzurechnen. Bisher gebe ich diese Umsätze einfach im nächsten Quartal an, aber das ist nicht schön. Ich muss dafür in meinem Buchhaltungsprogramm das Leistungsdatum auf den 1. April setzen, obwohl die Leistung eigentlich im März erbracht wurde.
Wisst ihr, ob es möglich ist, vom Bundeszentralamt für Steuern eine dauerhafte Fristverlängerung zu bekommen?
Vielen Dank!
Bearbeitet:
HansSolo - 07.07.2017 19:11:01