Korrektur USTVA

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Korrektur USTVA
Hallo,

mir ist gerade aufgefallen, dass ich im Februar fälschlicherweise VST gezogen habe. Der Buchungsmonat Februar ist bereits geschlossen.
Da ich im März bereits einige Korrekturen buchen musste (wegen Jahresabschluss zum 31.03.), muss ich für März ohnehin eine berichtigte USTVA abgeben.

Jetzt meine Frage: Kann ich die Korrektur auch im März vornehmen (Buchung stornieren und neu einbuchen), oder muss es zwingend im Februar sein (den Aufwand würde ich mir gerne ersparen, wenn es geht.)

Und noch etwas: passiert etwas (und wenn ja, was?) wenn man die USTVA einen/zwei Tag/e verspätet abgibt, weil der 10. des Monats z.B. auf das Wochenende fällt?

Danke,
MacPomm
für März war die Frist 11.5. - also jetzt schon zu spät - aber man kann doch immer noch berichtigte VA für 2/2020 abgeben!

Frist immer nur Werktag - also Verlängerung wenn 10.  Sa oder So ist auf den nächsten Werktag - kann man auch ganz einfach googeln!

M.
[QUOTE]margarete schreibt:
für März war die Frist 11.5. - also jetzt schon zu spät - aber man kann doch immer noch berichtigte VA für 2/2020 abgeben!/QUOTE]

Nein, März war am 11.4., von Fristverlängerung war keine Rede.

Man kann nicht einfach zwei Monate mit einer Berichtigung erledigen - die Voranmeldungen sind Monatsanmeldungen. Aber:
es gibt eine Kleinbetragsverordnung (findes du im Internet), wenn die Korrektur nicht größer (bzw. kleiner) ist als hier benannt, muss keine Berichtitung abgegeben werden (10 € zu deinen Gunsten, 25 € zu deinen Lasten).
https://www.gesetze-im-internet.de/kbv_2002/__1.html
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