Liefernaten ohne Umsatzsteuer ID

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Liefernaten ohne Umsatzsteuer ID
Hallo,

meine erste Frage im Forum, ich hoffe, ich habe Glück )

Ich habe schon zwei Lieferanten aus EU Ausland, die keine Umsteuernummer haben, weil (so meinen die), laut dem Gesetz in dem Land, wenn die einen bestimmten Umsatzwert nicht übersteigen, müssen die keine Umsatzsteuer ID haben, Ich glaube, das ist falsch, genau so meint auch IHK in Berlin, weil für grenzüberschreitende Geschäfte man unbedingt die UstID haben muss. Das Problem ist, dass die Lieferenten für uns wichtig sind, also kann ich nicht einfach bei anderen den Service bestellen.

Die Frage ist, hat schon jemand die Erfahrung und wie ist die Meinung vom Finanzamt und die zweite Frage, wenn ich die Rechnung nun erfasse, wie ich das überhaupt buchen soll. Normalerweise würde ich das natürlich an 5923 - Sonstige Leistungen eines im anderen EU-Land ansässigen Unternehmers 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer- buchen.

Danke im Voraus
Hallo Julia,

Du / Dein Unternehmen sind Vorsteuerabzugsberechtigt und ihr bezieht einen Service (Dienstleistung / sonstige Leistung und somit keine Lieferung) von einem im anderen EU-Land ansässigen Unternehmen.

Somit §13b(1) über den §3a(2) UStG... und dann in den §15(1)Nr.4 UStG für die Vorsteuer.

In meiner bescheidenen Meinung wäre dann in SKR04 der 5923 auch passend

Und wegen der Rechnung... ich würde einen Blick in den §14(7) UStG empfehlen, evtl erledigt sich damit das "Problem".

Gruß Bert
Bearbeitet: Bert82 - 09.01.2018 14:48:43
Danke für Ihre baldige Antwort. Dennoch bin ich immer noch unsicher. Es ist eigentlich keine fehlerhafte Rechnung (auch Ansicht des deutschen Rechts), sondern muss das Unternehmen im Ausland überhaupt keine Umsatzsteuer ausweisen, weil das als Kleinunternehmen da gilt. Aber Sie haben natürlich Recht, Ich muss es an  5923 buchen und in der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung Umsatzsteuer und gleichzeitig Vorsteuer ausweisen, weil die Leistung im Land (also in Deutschland) steuerbar ist und ich bin Umsatzsteuerpflichtig.So kling es jetzt richtig )))
Doch - es ist eine fehlerhafte Rechnung. Lies einmal in § 14 UStG, welche Bestandteile zu einer ordnungsgemäßen Rechnung gehören, da steht explizit die UStID! Und im innergemeinschaftlichen Verkehr darf § 13b UStG nur angewendet werden, wenn sowhl die UStID des Ausstellers als auch die UStID des Empfängers auf der Rechnung stehen. Nicht umsonst ist man verpflichtet, die UStID des Ausstellers zu prüfen! Der Prüfungsnachweis gehört zu den Rechnungsunterlagen (wobei bei ständigem Kontakt nicht jede Rechnung geprüft werden muss) und berechtigt dich dann zur Anwendung des § 13b UStG.
So musst du die Umsatzsteuer erklären und abführen, darfst aber die Vorsteuer nicht abziehen - dein Schaden!
[CODE] Lies einmal in § 14 UStG, welche Bestandteile zu einer ordnungsgemäßen Rechnung gehören, da steht explizit die UStID[/CODE]

Wenn es um den inländischen Rechnungsaussteller geht, dann ja. Ein ausländischer Leistungserbringer kann doch nicht gezwungen werden, die Rechnungen nach den deutschen Gesetzen auszustellen. § 14. Abs.7 UstG.

[CODE]So musst du die Umsatzsteuer erklären und abführen, darfst aber die Vorsteuer nicht abziehen - dein Schaden![/CODE]

Nein, muss er nicht. Wenn die Unternehmereigenschaft des ausländischen Leistungserbringer nicht nachgewiesen wird, dann gibt es auch keine § 13b ff und überhaupt kein UstG, da eben der leistende kein Unternehmer ist. Der Leistungsempfänger schuldet keine Umsatzsteuer und kriegt dementsprechend auch nichts.
Hallo,

ich sehe das noch etwas anders bzw muss ich Bert82 unterstützen:

1. Der Ausländische Kleinunternehmer führt eine Dienstleitung aus, die er an einen deutschen Unternehmer mit Deutscher UStID ausführt.
Somit orientiert sich der Ort der sonstigen Leistung nach 3a(2) (bzw vergleichbarer Paragraph dort vor Ort) und somit ist die Leistung nicht steuerbar dort im Ausland, unabhängig vom Kleinunternehmer Status. Ort der Leistung ist Deutschland.

2. 13b greift, selbst wenn der Leistungsempfänger ein Kleinunternehmer wäre:
USTAE:
(1) 1Unternehmer und juristische Personen schulden als Leistungsempfänger für bestimmte an sie im Inland ausgeführte steuerpflichtige Umsätze die Steuer. 2Dies gilt sowohl für im Inland ansässige als auch für im Ausland ansässige Leistungsempfänger. 3Auch Kleinunternehmer (§ 19 UStG), pauschalversteuernde Land- und Forstwirte (§ 24 UStG) und Unternehmer, die ausschließlich steuerfreie Umsätze tätigen, schulden die Steuer.

3.
Zum Vorsteuerabzug ist keine Rechnung notwendig, somit ist es im Prinzip egal ob eine UStID auf der Rechnung aufgeführt ist oder nicht.

VG
Sroko
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Ok, dann mal den großen Topf anschauen... unter der Annahme, dass der ausländische Leistungserbringer Unternehmer ist...

Punkt 1) benötigt der ausländische Unternehmer zwingend eine Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer?
ja, weil Artikel 214 (1) Buchst. e MwStSysRL, weil hier Dienstleistung im anderen Mitgliedsstaat gem Art.196 MwStSysRL in Deutschland umgesetzt über den §13b iVm 3a(2) UStG

Punkt 2) Muss die Rechnung des ausländischen Unternehmer die ausländische Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer beinhalten?
ja, weil Artikel 226 Nr. 3 MwStSysRL

Punkt 3) Muss die Rechnung des ausländischen Unternehmer die deutsche Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer (des Leistungsempfängers) beinhalten?
ja, weil Artikel 226 Nr. 4 MwStSysRL

Punkt 4) ergänzend zu Punkt 2+3 sei auch erwähnt ja Artikel 226 Nr. 11a MwStSysRL

Punkt 5) weitere Pflichten des ausländischen Unternehmers hinsichtlich zusammenfassender Meldung (analog DE) seien hier nicht weiter beleuchtet, weil für den deutschen Leistungsempfänger nicht von Bedeutung.


Die Mehrwertsteuersystem-Richtlinie (MwStSysRL) ist als Richtlinie der Europäischen Union durch die Mitgliedsländer in nationales Recht umzusetzen, dieses ist in Deutschland u.a. durch das Umsatzsteuergesetz (UStG) erfolgt.

Nun zur Sicht des deutschen Leistungsempfängers...

Das deutsche Unternehmen ist Empfänger einer sonstigen Leistung gem. §3a(2) UStG, diese wird durch ein Unternehmen* erbracht, welches im übrigen Gemeinschaftsgebiet* ansässig* ist; somit auch §13b (1) UstG zutreffend erfüllt.

*dieses ist ggf widerlegbar zu prüfen**


Das deutsche Unternehmen schuldet somit die deutsche Umsatzsteuer.

Frage: Hat das deutsche Unternehmen eine Vorsteuerabzug?
Antwort: §15 (1) Nr. 4 UStG, Kraft Definition aus dem Text: [k]die Steuer für Leistungen im Sinne des § 13b Absatz 1 und 2, die für sein Unternehmen ausgeführt worden sind[/k]

Frage: Ist es erforderlich, dass das deutsche Unternehmen eine Rechnung besitzt, die insbesondere den §14(4) UStG erfüllt.
Antwort: nein, weil ...
(1.) der §14 für die Vorsteuer (lex generalis) im §15 (1) Nr. 1 UStG aufgeführt wird, der hier aber nicht zur Anwendung kommt (siehe (2.))
(2.) nicht aber (lex specialis) im §15(1) Nr. 4 UStG
(3.) der §14 (7) UStG den ausländischen Unternehmer von den deutschen Vorschriften (unter den aufgeführten Bedingungen) entbindet.


** in Summe kommt es fiskalisch bei der Umsatzsteuer in Deutschland zu einem Nullsummenspiel, welches auch eingetreten wäre, wenn wie Macaslaut angeführt hat, es sich bei dem ausländischen Gegenpart um keinen Unternehmer handelt.

@sogehts
Für den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG aus Leistungen im Sinne des § 13b Abs. 1 und 2 UStG ist der Besitz einer nach den §§ 14, 14a UStG  ausgestellten Rechnung weiterhin keine materiell-rechtliche Voraussetzung (Abschnitt 15.10 Abs. 1 UStAE; BMF Schreiben vom25.Oktober 2013 IV D 2 - S 7280/12/10002 -- 2013/0956687:  Änderungen der §§ 14, 14a UStG durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (u.a. Einführung des §14(7)UStG)

Das der ausländische Unternehmer seine Rechnung möglicherweise anderslautend als nach MwStSysRL vorgesehen ausstellt ist hier (in Deutschland) nicht von Bedeutung.


Schlusswort
Das fehlen der USt-ID auf der Rechnung führt in DE zu keinem Problem; man könnte aber den Lieferanten auf den Art. 214, 226 MwStSysRL hinweisen, dass dieser sich mal bei seinem Steuerfachmenschen erkundigen sollte. Die Artikelnummern sind eu-weit einheitlich zu finden in der "Council Directive 2006/112/EC of 28 November 2006 on the common system of value added tax"

Gruß Bert
Hallo Bert,

wir haben ja zeitgleich geschreiben und auch wenn ich mich viel kürzer und einfacher gehalten habe, ist es schön das wir zum gleichen Ergebnis gekommen sind  :wink1:   :)

Damit können wir ja den Sachverhalt abhaken.

VG
Sroko
Bearbeitet: sroko - 11.01.2018 11:09:00
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Ganz herzlichen Dank für ihre Meinungen. Ich freue mich dass Ich  mich die Frage hier zu stellen entschieden :)
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):
Anzeige
Nützliche Excel-Tools

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_290px.jpg

Excel Dashboard Baukasten für das Projektmanagement
Zahlreiche fertig vorbereitete Module, Grafiken und Übersichten, die leicht individuell angepasst und zu beliebigen Dashboards für Präsentationen, Reporting oder das Projektcontrolling zusammengestellt.... mehr Infos >>

Preiskalkulation für Produkte u. Dienstleistungen

Branchenübergreifende Excel-Vorlagen zur einfachen Preiskalkulation und Angebotskalkulation für Selbständige. Separate Vorlagen für Produktgeschäft und Dienstleistungen (Stundensatzkalkulator). Preis- und Angebotskalkulation für Selbständige. mehr Infos >>

Excel-Projektmanagement-Paket

Professionelle Excel-Vorlagen für Ihr Projektmanagement Dieses Vorlagen-Paket enthält insgesamt 9 verschiedene Excel-Dateien für die Projektplanung und das Projektmanagement. Alle Dateien sind einfach zu bedienen, können vom Nutzer beliebig angepasst werden. mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System

Stellenanzeigen

Finanzprüfer*in (w/m/d)
Die Stadt Weinheim mit rund 45.000 Einwohner*innen ist inner­halb der Metropol­region Rhein-Neckar ein beliebter Wohnort mit großem Bildungs-, Sport- und Kultur­angebot. Wir als Beschäftigte (ca. 800) der Stadt­verwaltung wollen unsere Stadt Tag für Tag weiter­entwickeln. Wenn Sie Teil un... Mehr Infos >>

Leitung Business Controlling (m/w/d)
Zu den Hekatron Unternehmen gehören inzwischen über 1.000 engagierte und ambitionierte Mitarbeitende. Ihr gemeinsames Ziel: Menschen die Sicherheit zu geben, dass sie im Brandfall geschützt sind. Diese Verantwortung verbindet uns entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Um unsere Kolleginnen und... Mehr Infos >>

Corporate Controller (m/w/d)
ORAFOL-Produkte findet man überall auf der Welt: auf Flugzeugen, Autos, Ortsschildern, Sicherheitswesten und vielem mehr. Unser Anspruch an uns selbst ist dabei nicht nur, nie stehen zu bleiben und unsere Produkte immer weiterzuentwickeln. Als Spezialist in der Veredlung von Kunststoffen suchen w... Mehr Infos >>

Finanz- / Lohnbuchhalter (m/w/d)
WALTERWERK KIEL ist führender Hersteller von industriellen Backanlagen für Süßwaffeln und Snacks. Als mittelständisches Maschinenbau-Unternehmen mit ca. 150 Mitarbeitern liefern wir seit 60 Jahren unsere Anlagen Made in Germany an unsere Kunden weltweit. Als eigentümergeführtes Unternehmen legen ... Mehr Infos >>

Haupt- und Anlagenbuchhalter (m/w/d)
Wir sind Hamburgs größtes und führendes Dienstleistungsunternehmen im Bereich Abfallwirtschaft und Reinigung. Mit fast 4.000 Mitarbeiter:innen im Konzern operieren wir als Full-Service-Partnerin im öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftrag. Ein Großteil unserer Kolleg:innen sind täglich übe... Mehr Infos >>

Teamlead Finance & Accounting (m/w/d)
Was als Zusammenschluss bedeutender Getränkehändler und Logistiker begann, hat sich nun zu einem starken Unternehmen entwickelt. Egal ob Berufseinsteiger, Berufserfahrener, Quereinsteiger, Schüler oder Student, der Unternehmenserfolg von Splendid Drinks hat rund 1.400 Gesichter – Menschen, die si... Mehr Infos >>

Experte Bilanzierung (m/w/d)
Die E.V.A., Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Aachen, ist die geschäftsführende Holding- Gesellschaft der STAWAG, des Nahverkehrsunternehmens ASEAG und über 50 weiteren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften. Mit rund 150 Mitarbeitenden erbringt die E.V.A. sämtliche Querschnittsfu... Mehr Infos >>

(Senior) Accountant / Finanzbuchhalter (m/w/d)
Die Vidal MMI Germany GmbH (Vidal MMI) ist ein E-Health-Unternehmen, welches medienübergreifende Arzneimittelinformationssysteme und IT-Lösungen für Ärzte, Kliniken und Apotheken sowie weitere Leistungserbringer im Gesundheitswesen erstellt. Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Kostenverfolgung Bauprojekte

Kostenverfolgung-Bauprojekte.jpg
Mit diesem einfachen Excel-Tool lässt sich die Kostenverfolgung für Bauprojekte leicht gestalten. Sie pflegen separate Listen für das Budget, Hauptaufträge, Nachträge, erwartete Kosten und Rechnungen und bekommen diese Kosten in einer Übersicht auf einem separaten Blatt nach Vergabeeinheiten und Kostengruppen zusammengefasst.

Jetzt hier für 20,- EUR downloaden >>
Nützliche Excel-Tools

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_290px.jpg

Excel Dashboard Baukasten für das Projektmanagement
Zahlreiche fertig vorbereitete Module, Grafiken und Übersichten, die leicht individuell angepasst und zu beliebigen Dashboards für Präsentationen, Reporting oder das Projektcontrolling zusammengestellt.... mehr Infos >>

Preiskalkulation für Produkte u. Dienstleistungen

Branchenübergreifende Excel-Vorlagen zur einfachen Preiskalkulation und Angebotskalkulation für Selbständige. Separate Vorlagen für Produktgeschäft und Dienstleistungen (Stundensatzkalkulator). Preis- und Angebotskalkulation für Selbständige. mehr Infos >>

Excel-Projektmanagement-Paket

Professionelle Excel-Vorlagen für Ihr Projektmanagement Dieses Vorlagen-Paket enthält insgesamt 9 verschiedene Excel-Dateien für die Projektplanung und das Projektmanagement. Alle Dateien sind einfach zu bedienen, können vom Nutzer beliebig angepasst werden. mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel-Tool Unternehmensbewertung (Valuation Box)

Die „Valuation Box“ von Fimovi beinhaltet drei verschiedene, unabhängig voneinander verwendbare Excel-Vorlagen zur einfachen und schnellen Unternehmensbewertung. Dabei werden die Verfahren die Discounted Cashflow Methode (DCF), Venture Capital Methoden und First Chicago Methode.
Mehr Informationen >>

Break Even Analyse

BreakEven.png
Nach Eingabe der Fixkosten, der variablen Stückkosten und des Verkaufspreises wird die Break-Even-Menge sowie für alternative Absatzmengen die Kosten-, Erlös- und Gewinnwerte ermittelt. Für die tabellarische Lösung kann durch die Eingabe der Schrittweite frei festgelegt werden, für welche Absatzmengen die jeweiligen Kosten und Erlöse dargestellt werden sollen.
Mehr Informationen >>

RS Liquiditätsplanung L (Excel-Tool)

Liquiditätsplan.png
Es handelt sich hierbei um ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen sind auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorhanden. Auswertungen erfolgen in der Jahresplanung mit monatlichen Werten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Skript Kostenrechnung

Umfassendes Skript für Studenten, Auszubildende und angehende Bilanzbuchhalter zu allen prüfungsrelevanten Themen aus der Kosten- und Leistungsrechnung als ebook im pdf-Format. Auf 163 Seiten wird alles zum Thema Kostenrechnung ausführlich und verständlich sowie mit vielen Abbildungen und Beispielen erläutert.

Themen:

- Kostentheorie
- Aufgaben und Systeme der Kostenrechnung
- Vollkostenrechnung
- Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung)
- Plankostenrechnung
- Kurzfristige Erfolgsrechnung
- Prozesskostenrechnung
- Kalkulation im Handel

Zusätzlich zum Skript erhalten Sie umfangreiche Klausuraufgaben und Übungsaufgaben mit Lösungen! Preis 9,90 EUR Hier bestellen >>