Hallo, ich bin ganz neu hier und erhoffe mir ein wenig Rat zu meinen Fragen.
Ich beabsichtige, einen Internetshop zu eröffnen, der ausschließlich Artikel nach Hong Kong und Taiwan verkauft.
Hier stellt sich mir nun die Frage nach der Umsatzsteuer. Soweit ich verstanden habe, sind Lieferungen in ein Drittland immer steuerbefreit, unabhängig davon, ob der Abnehmer eine Privatperson oder ein Unternehmen ist.
Kopfschmerzen bereitet mir derzeit das Erbringen des Belegnachweises; denn der Versand soll in der Regel per Post(DHL)-Päckchen, bzw. Großbrief erfolgen.
Für Päckchen gibt es aber ja keinen expliziten Beleg, lediglich eine Quittung am Schalter.
Sind derartige Belege als Belegnachweis zugelassen, evtl. mit Kopie des Adressaufkleber oder ähnlichem?
Brief-/Päckchenversand natürlich deshalb, weil Paket einfach viel zu teurer wäre...
Höre gern von Euch
VG
Hartmut
Ich beabsichtige, einen Internetshop zu eröffnen, der ausschließlich Artikel nach Hong Kong und Taiwan verkauft.
Hier stellt sich mir nun die Frage nach der Umsatzsteuer. Soweit ich verstanden habe, sind Lieferungen in ein Drittland immer steuerbefreit, unabhängig davon, ob der Abnehmer eine Privatperson oder ein Unternehmen ist.
Kopfschmerzen bereitet mir derzeit das Erbringen des Belegnachweises; denn der Versand soll in der Regel per Post(DHL)-Päckchen, bzw. Großbrief erfolgen.
Für Päckchen gibt es aber ja keinen expliziten Beleg, lediglich eine Quittung am Schalter.
Sind derartige Belege als Belegnachweis zugelassen, evtl. mit Kopie des Adressaufkleber oder ähnlichem?
Brief-/Päckchenversand natürlich deshalb, weil Paket einfach viel zu teurer wäre...

Höre gern von Euch
VG
Hartmut