MBA-Teilzeitstudium als Werbungskosten für das Unternehmen absetzen

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[ geschlossen ] MBA-Teilzeitstudium als Werbungskosten für das Unternehmen absetzen
Hallo,

nach reichlicher Recherche habe ich herausgefunden, dass ein Unternehmen eine Fortbildung, in meinem Fall ein MBA Folgestudium, als Werbungskosten absetzten kann.


Angenommen:
Das Unternehmen bezahlt dem Angestellten das Studium voll.
Wie verhält es sich denn in der Realität, wenn das Studium 30.000 € kostet

Wieviel von den Kosten, bekommt das Unternehmen vom Fiskus zurück? Gibt es Beispielrechnungen?

Vielen Dank für die Bemühungen


Beste Grüßen
Hallo,

soweit ich weiß unterscheidet unser Staat in Ausbildung und Fortbildung.

Und ich bezweifle das ein Studium als Fortbildung durchgeht. Soweit ich weiß, kann ein Unternehmen für eine Ausbildung 4000,- Euro jährlich als Sonderausgaben geltend machen.

Bin mir hier nicht ganz sicher und würde mich freuen, ob das jemand bestätigen kann.

Gruß Reaper
Hallo allerseits,

bezahlt ein Unternehmen als Arbeitgeber aus betrieblichem Interesse dem Angestellten ein Studium, eine Aus- oder Weiterbildung kann es diese Aufwendungen voll als Betriebsausgabe (nicht Werbungskosten!) absetzen. Die Höhe der Entlastung hängt vom (Grenz-)Steuersatz ab. Bei Kapitalgesellschaften wäre die Ersparnis wegen des linearen Steuersatzes einfacher zu berechnen.  Der Angestellte kann in diesem Fall nichts absetzen, weil ihm keine Aufwendungen entstanden sind.

Sonderausgaben spielen in diesem Fall keine Rolle. Diese kämen alternativ zu Werbungskosten nur ins Spiel, wenn der Angestellte selbst Kosten tragen würde.

Einen schönen heißen Tag wünscht
Gustav
Bearbeitet: Gustav - 12.07.2010 09:03:32
Hallo Zusammen,

ich bin grundsätzl. Gustav´s Meinung, jedoch liegt die Betonung auf "rein betriebl. Interesse" , sollte dies nicht erfüllt sein dann liegt beim AN ein Sachbezug vor. Gerade bei einem Studium, was zu einer Bereicherung des AN führt ist dieses "aus reinem betriebl. Interesse" immer schwierig. Sprich der AN muss dies Studium eigentl. absolut nicht wollen und wird vom AG mehr oder weniger dazu genötigt, da dem Betrieb ansonsten eine wichtige Qulifikation fehlt. Somit war Reaper´s ansatz, zw Aus- und Fortbildung zu unterscheiden gar nicht so verkehrt. Eine reine Fortbildung ohne Testat ist immer eine BA und führt nie zu einem Sachbezug.
Dies sollte man im Vorfeld genau abklären, da ansonsten der AG später für die nicht abgeführten Steuern haftet.


Gruß

Andreas
Bearbeitet: Ansimi - 12.07.2010 15:44:21
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Danke erstmal für die Antworten. Allerdings habe ich aus mehrern Quellen das hier: FORTBILDUNG! was hier nochmal in kurz und kanpp bestätigt wird.

Daher wird das Studium schon als Fortbildung gewertet das ein MBA Studium das vorangegangene Studium erweitert.


daher:
Angenommen:
Das Unternehmen bezahlt dem Angestellten das Studium voll.
Wie verhält es sich denn in der Realität, wenn das Studium 30.000 € kostet

Wieviel von den Kosten, bekommt das Unternehmen vom Fiskus zurück? Gibt es Beispielrechnungen?


Beste Grüße
Hallo Timm,

wie hoch die Ersparnis sein wird, ist wie Gustav schon schrieb individuell, das leigt an dem Steuersatz dem man in dem Jahr unterworfen ist.

Wie ich oben schon schrieb, kann es aber in deinem Fall so sein, das der AG dir das Studium erst als Sachbezug auf deinen Lohn draufpacken muss und du dann selber in deiner Steuererklärung dies Studium wieder bei der Steuer geltend machen musst.

Da ich mich damit aber schon sehr lange nicht mehr auseinander gesetzt habe, wäre es schön wenn jemand sich noch meldet der sich noch vor kuzem damit beschäftigt hat.



Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Zu den Fortbildungskosten zählen auch ein Zweitstudium oder Aufbaustudium. Der Rest wie
Gustav schon geschrieben hat, voller Abzug als Betriebsausgabe. Die Höhe des Steuersatzes
wird wohl dein Chef kennen. Somit kann er sich die Entlastung alleine ausrechnen.
Das gilt nur wenn das Unternehmen das Studium bezahlt, nicht wenn das Unternehmen dir das
Studium bezahlt.
Beste Grüße BiBu
Danke für die Infos.

Um auf die letzte Aussage Stellung zu beziehen: "Das gilt nur wenn das Unternehmen das Studium bezahlt, nicht wenn das Unternehmen dir das Studium bezahlt."

Was wäre denn insgesamt für beide Seiten die beste Lösung? Wie und Wo bekommt man am meisten vom Fiskus zurück?


Beste Grüße
Dazu kann ich keine pauschalierte Aussage treffen. Es gibt diesbezüglich viele
Gestaltungsmöglichkeiten. Diese stehen wiederum in Abhängigkeit der Unternehmensform
und Zielverfolgung des jeweiligen Unternehmers. Die jeweilige Berechnung
muß man dann schon selber vornehmen.
Beste Grüße BiBu
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