Hiho,
ich habe gelesen, dass ab 2010 einiges auf dem USt-Markt passieren soll.
Vor allem für B2B-UN sollen Änderungen durchgeführt werden.
Z.B. wird nun bei B2B-Kunden nach Empfängerortsprinzip gehandelt. Klar ist das für Kunden eine super Idee, aber die Lieferanten müssen sich doch extrem umorientieren. Denkbar für mich wäre doch, dass in bestimmte Länder (mit engen Restriktionen) gar nicht mehr geliefert wird. Ist das so umsetzbar?
Dann stand dort (Quelle is natürlich weg), dass für VSt-Abzüge keine Originalrechnung mehr vorliegen muss. Das kann ich mir noch weniger vorstellen: auf einmal soll dies möglich sein? Das sind ja nicht die einzigen Änderungen.
Sind diese Vorschläge nun amtlich und werden alle genauso durchgesetzt?
Was sagen die Praktiker dazu?
ich habe gelesen, dass ab 2010 einiges auf dem USt-Markt passieren soll.
Vor allem für B2B-UN sollen Änderungen durchgeführt werden.
Z.B. wird nun bei B2B-Kunden nach Empfängerortsprinzip gehandelt. Klar ist das für Kunden eine super Idee, aber die Lieferanten müssen sich doch extrem umorientieren. Denkbar für mich wäre doch, dass in bestimmte Länder (mit engen Restriktionen) gar nicht mehr geliefert wird. Ist das so umsetzbar?
Dann stand dort (Quelle is natürlich weg), dass für VSt-Abzüge keine Originalrechnung mehr vorliegen muss. Das kann ich mir noch weniger vorstellen: auf einmal soll dies möglich sein? Das sind ja nicht die einzigen Änderungen.
Sind diese Vorschläge nun amtlich und werden alle genauso durchgesetzt?
Was sagen die Praktiker dazu?