Mehrwertsteuer 2010

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[ geschlossen ] Mehrwertsteuer 2010
Hiho,

ich habe gelesen, dass ab 2010 einiges auf dem USt-Markt passieren soll.
Vor allem für B2B-UN sollen Änderungen durchgeführt werden.

Z.B. wird nun bei B2B-Kunden nach Empfängerortsprinzip gehandelt. Klar ist das für Kunden eine super Idee, aber die Lieferanten müssen sich doch extrem umorientieren. Denkbar für mich wäre doch, dass in bestimmte Länder (mit engen Restriktionen) gar nicht mehr geliefert wird. Ist das so umsetzbar?

Dann stand dort (Quelle is natürlich weg), dass für VSt-Abzüge keine Originalrechnung mehr vorliegen muss. Das kann ich mir noch weniger vorstellen: auf einmal soll dies möglich sein? Das sind ja nicht die einzigen Änderungen.

Sind diese Vorschläge nun amtlich und werden alle genauso durchgesetzt?

Was sagen die Praktiker dazu?
Guten Morgen Neele,

was meinst Du mit B2B Kunden? Beförderungsleistungen?

Zitat
Neele quote:
Dann stand dort (Quelle is natürlich weg), dass für VSt-Abzüge keine Originalrechnung mehr vorliegen muss

Meinst Du hier vielleicht, das ab nächstes Jahr ausländische Vst. nicht mehr im entspr. Mitgliedsstaat beantragt wird, sonder dann im Land wo das UN ansässig ist?

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hi Andreas,

das ging ja wieder mal schnell  :D

B2B = Business to Business, also nur Leistungen zwischen Geschäftsleuten, keine Privatkunden.

Zitat

[list]Das Verfahren zur Erstattung der Umsatzsteuer, die Unternehmen in den EU-Mitgliedstaaten zu entrichten haben, in denen sie nicht niedergelassen sind, wird durch ein elektronisches Verfahren ersetzt.[/list:u]
[list]Anträge auf Vergütung der Umsatzsteuer sind nicht mehr unmittelbar im Mitgliedstaat der Vergütung einzureichen. Der nicht im Mitgliedstaat der Vergütung ansässige Steuerpflichtige muss einen elektronischen Vergütungsantrag über das vom Ansässigkeitsstaat einzurichtende elektronische Portal an den Mitgliedstaat der Vergütung richten.[/list:u]
[list]Wie bisher bestimmt sich der Anspruch auf Vorsteuervergütung nach dem Recht des Mitgliedstaates, der die Vergütung vorzunehmen hat.[/list:u]
[list]Die Vorlage von Originalrechnungen ist nicht mehr zwingend.[/list:u]

Doch noch Quelle gefunden: Datev

Also anscheinend bezieht sich das nur auf die ausl. Leistungen?
Ja Neele,

diese Änderung finde ich gut, nun kann man leichter für Mandanten die Vst. geltend machen, die Belege bleiben in der Buchführung (das elendige Kopieren fällt weg) und dem FA bleibt, wie bei der innl. Ust, die Möglichkeit einer Außenprüfung.

Das B2B Verfahren ist mir bis jetzt neu, hat da jemand schon mehr Informationen? In welchem § soll das verankert werden?


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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