Pauschalversteuerung Betriebsfeste

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Pauschalversteuerung Betriebsfeste
Moin zusammen.

Laut Literatur können/müssen Betriebsfeste die über die 110 EUR Freigrenze gehen pauschal mit 25% versteuert werden.

Frage1: zusätzlich müssen da noch Kirchensteuer und Soli abgeführt werden, oder?

Frage2: wenn ein Unternehmen wegen der Ausgabe von Geschenken an Mitarbeiter und Kunden die Pauschalversteuerung (§37b EStG) von 30 % (plus Kirche +  Soli) anwendet, bleibt der Prozentsatz bei den Betriebsfesten bei 25% oder müssen für die Betriebsfeste dann auch die 30% angewendet werden?

Danke.
Hallo,

Frage 1 Ja

Frage 2 Ich wüsste nicht, was gegen die 25%ige Pauschalierung sprechen soll. Die 30% beziehen sich ja auf andere Sachverhalte. Somit sage ich 25%.

Schönen Gruß

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Ok danke.

Da bei Anwendung der Pauschalversteuerung nach §37b EStG alle Geschenke über 10 EUR mit 30% versteuert werden müssen, kam mir der Gedanke, dass ein Mitarbeiter Lunch auch als Geschenk gesehen werden kann.
Ok, die Abgrenzung zwischen Betriebsfesten und der dort üblichen Zuwendungen kann im Detail
schon schwierig sein., ebenso die Behandlung von Mahlzeiten vom Arbeitgeber.

War es jetzt nur eine Mahlzeit oder ein richtiges Betriebsfest ?

Gruß

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
In meinem Fall handelt es sich um eine Mahlzeit einer Abteilung, also kein Betriebsfest.
Es war weder ein Arbeitsessen noch ein Belohnungsessen.

Ach ja: und es wurde Trinkgeld gezahlt: muss dieses auch versteuert werden?
Also als Betriebsveranstaltung kann es auch gelten wenn eine ganze Abteilung eingeladen ist.
LStR 19.5 (2) Nr. 1. Also wenn ihr nicht mehr wie noch eine geplant habt, geht dieser Weg. Dann Steuerfrei bis 110 €.

Oder es wird als Sachbezug mit dem normalen Preis angesetzt und ihr prüft die 44 Euro Grenze, falls diese noch nicht ausgeschöpft wurde in diesem Monat, das müsste auch gehen.

Trinkgeld und sonstige Nebenkosten wie Garderobe etc. zählen Imho mit dazu.

Gruß


Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Betriebsveranstaltung wirds nicht werden, weil wir dort noch andere potenzielle Feste haben, die besser passen.
Demnach fällts dann entweder unter die 44 EUR Sachbezugsmarke pro Monat oder halt 25% Versteuerung.

Danke für die Hilfe!
Jup, würde ich auch so sehen.

PS: Aber dann falls mit 25% Pauschal -->als Betriebsveranstaltung deklarieren.

Gruß Maik
Bearbeitet: sroko - 13.04.2012 12:36:17
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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