Praktikanten richtig abrechnunngen/LoBu

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[ geschlossen ] Praktikanten richtig abrechnunngen/LoBu
Hallo alle zusammen

ich hoffe, dass ihr mir schnell helfen könnt...!!

Wir haben seit dem 14.02. einen Studentin als Praktikant im Rahmen ihres Studiums für ein halbes Jahr.
Dieser soll nun eine Vergütung hierfür begkommen. Aber die vergütung liegt bei über 800,- € .
Wie lege ich nun hierfür eine neue Lohnart an, was ist mit Lohnsteuer und Rente etc.
Muss die Abrechnung bald fertig haben....zahlt denn ein Praktikant keine SV/KV/RV/PV ???

Vielen lieben Dank für eure Unterstützung!

LG
Anfängerin
Bei einem nur so "jobbenden" Studenten wäre es relativ einfach:

Minijob und kurzfristige Beschäftigung würden ausscheiden.

Die Studentin könnte als Werkstudentin eingestuft werden, wenn das Studium im Vordergrund steht (max. im 25 Semester, nicht mehr als 20 Stunden pro Woche, u.a.). Das bedeutet: Versteuerung nach Lohnsteuerkarte, Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung bis auf die Rentenversicherung (!).

Nun schreibst Du allerdings, dass die Studentin ein Praktikum absolviert. Hier ist die Rechtslage wieder anders:

a) vorgeschriebene Praktika: volle SV-Freiheit

Ausnahme: Vor- und Nachpraktikum löst volle SV-Pflicht aus.

b) nicht vorgeschrieben Praktika:

Bei einem Zwischenpraktikum Behandlung wie Werkstudent. Bei Vor- oder Nachpraktikum volle SV-Pflicht.

Versteuerung in allen Fällen nach Lohnsteuerkarte.

An Deiner Stelle würde ich mich im "Lexikon für das Lohnbüro 2011" oder ähnlichem aber noch einmal genau informieren.
Bearbeitet: Bilanzfuchs - 08.03.2011 22:36:18
Hallo Bilanzfuchs,

danke für deiner Super schnelle antwort, doch im Vertrag bei den Praktikanten stehen 40 std./Woche
also mehr als25 std. ...d.h. als Werkstudentin geht es leider nicht...!!

Also kurz gesagt 40 std./Woche und ein verdienst von 1800,-€ brutto deshalb habe ich gedacht sie sind
ganz normal versteuerbar....??!

Habe ich falsch gedacht??

LG
Hallo,

ich habe meinen Beitrag geändert, während Du Deine Antwort schriebst.

In Deinem Fall hängt es zunächst davon ab, ob das Praktikum vorgeschrieben ist oder nicht.

Falls ersteres zutrifft und auch kein Vor- oder Nachpraktikum vorliegt, hat die Studentin Glück: Volle SV-Freiheit und nur Versteuerung nach Lohnsteuerkarte. Hier gibt es auch keine 20-Stunden-Befristung.

Gruß

Bilanzfuchs
Hallo Bilanzfuchs,

sorry das ich noch mal so dumm frage, aber leider steht in den Praktikum verträgen
nicht drin ob es ein Vor- oder Nachpraktikum vorliegt, oder Zwischenpraktikum...
wie bekomme ich das raus und woher, sollte das nicht in einem vertrag drin stehen...??

Tut mir leid aber bin neu in der Lohnbuchhaltung und dann noch Praktikanten und Studenten smile:cry:

Vielen Dank

LG
Hallo,

das müssen Dir die Studenten schon sagen bzw. belegen.

Lass Dir eine Studien- bzw. Prüfungsordnung vorlegen. Die Studentin soll Dir etwas unterschreiben, dass es sich um ein vorgeschriebenes ...Praktikum handelt. Die Einreichung laufender Immatrikulationsbescheinigungen ist auch Pflicht.

Lass Dich nicht abwimmeln. Dein Arbeitgeber haftet für die SV-Beiträge (und Du hast eine gewisse Mithaftung). Solange Du also nicht alle Unterlagen beisammen hast, gibt es kein Geld!
Bearbeitet: Bilanzfuchs - 08.03.2011 23:11:34
Hallo ,

Also habe ich das jetzt richtig verstanden, wenn die praktikatin nicht Vorweisen kann, ob es ein vorgeschriebenes Praktikum
Ist und von allemdem nichts nachweisen kann, wird sie voll versicherungspflichtig als Arbeitnehmer in der RV,KV, PV und ALV... Stimmt das so...???

LG
Anfängerin
:wink1:
Guten Morgen

ja das hast du so richtig verstanden.

Wenn Sie die Nachweise nicht erbringen kann wird sie wie jeder Arbeitnehmer versichert.

LG
Momo
Super Danke......  :D

:wink1:

Grüsse
Anfängerin
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