Privatperson Weiterbildung

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Privatperson Weiterbildung
Hallo  :wink1: ,

ich arbeite als Elektroniker Vollzeit 40h Woche + selbstständige Firma ( Nebengewerbe) und bezahle voraussichtlich  3500 Euro Einkommenssteuer auf mein Jahresgehalt.

Meine Freundin ist Hausfrau bzw. gelernte Bürokauffrau und möchte sich weiterbilden, um attraktiver am Arbeitsmarkt zu sein und möchte einen Teilzeit -Job besetzen. Wir sind nicht verheiratet wohnen aber zusammen. Sie bezahlt voraussichtlich  weniger als 400 Euro Einkommenssteuer auf ihr Jahresgehalt.

Die Weiterbildung wird um die 1500 Euro kosten davon werden 500 Euro durch einen Bildungsgutschein finanziert.
Daher bleibt ein Anteil von 1000 Euro als Selbstzahler.

Meine Frage ist welche Möglichkeiten wir haben und am Besten nutzen sollten:

1. Wie sollte sie die 1000 Euro bei ihrer Einkommensteuererklärung ansetzen. Gibt es eine Möglichkeit wie eine Abschreibung auf Jahre ?
   Wenn sie nur 400 Euro zurück erhält bleibt ein Anteil von 600 Euro, die nicht mehr geltend gemacht werden können.

2. Wenn ich ihr die 1000 Euro geben würde und sage sie muss diese nicht zurück zahlen. Da ich mehr Steuern bezahle kann ich diese ansetzen ?



Eine weitere Frage wäre wenn ich mich weiterbilden möchte kann ich ein 2 oder 3 Studium absetzen oder gibt es da irgendwelche Grenzen?
Ich meine damit 2018: Meister , 2019: Studium  usw.


Vielen Dank vielleicht kann mir ja jemand helfen, schönes Wochenende :).
Bearbeitet: Sound - 03.02.2018 10:52:26
Wir können dir hier nicht für die konkreten Fragen Hilfe geben - da steht das Steuerberatergesetz vor.

Allgemein: für Weiterbildungen gelten die Vorschriften zu Fortbildungsmaßnahmen (siehe einmal bei Werbungskosten - Fortbildung nach, im Internet gibt es hier eine Menge Hilfestellung). Werbungskosten sind in dem Jahr bei der Tätigkeit anzusetzen, für die sie erfolgen - hier also bei nicht selbständiger Tätigkeit im Jahr der Zahlung! Aufteilung nach Art von Abschreibungen gibt es hier nicht - es handelt sich nicht um Anschaffungskosten für einen Vermögensgegenstand!
Absetzbar sind nur tatsächlich gezahlte Beträge nach Abzug von Erstattungen, hier also die 1.000 Euro. Und es ist das Wesen von absetzbaren Kosten, da immer ein Anteil beim Steuerzahler verbleibt - du gibst doch auch nicht dein ganzes Gehalt beim Fiskus ab, sondern nur einen Anteil, der Rest verbleibt dir.
Wenn du ihr die 1.000 Euronen gibst, wäre dies eine freigebige Zuwendung. Da Ihr nicht verheirate seid, wäre die bei mehreren solcher Vorgänge innerhalb von 10 Jahren sogar nur schenkungsteuerprflichtig (es gibt unter "Fremden", das seid ihr hier, nur einen geringen Freibetrag von 20.000 Euro). Zum anderen dient das dann nicht der Sicherung deiner Einkünfte - einen Zusammenhang wird das Finanzamt hier verneinen und daher die Kosten sicher nicht anerkennen.

Wenn du dich weiterbilden willst, gelten die allgemeinen Vorschriften. Es gibt hier keine stundenmäßigen Begrenzungen von der Steuer her, wohl aber vom Arbeitsrecht. Du musst noch soviel freie Zeit haben, dass du dich angemessen erholen kannst. Das musst du mit deinem Arbeitgeber klären. Mit Nebenjob (hoffentlich genehmigt) und dann noch Weiterbildung sehe ich hier schon echte Konflikte mit deinem Arbeitgeber.
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