Hallo Forumsgemeinde,
ich hätte da eine steuerliche Frage an die Community.
Folgender Beispielsachverhalt:
Firma A (Sitz in DE) bekommt Material vom Lieferanten B in Frankreich gliefert. Die Rechnungen sind standardmäßig ohne Steuer ausgestellt und enthalten auch einen Vermerk zur Steuerfreiheit Der Lieferant tritt mit einer französischen Ust-ID auf. Gebucht wird diese Rechnung als innergemeinschaftlicher Erwerb. Denke das ist auch so alles korrekt und nicht weiter zu beanstanden.
Genau der gleiche französische Lieferant schickt aber auch immer wieder Rechnungen, bei welchen 19% deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen ist. Die Rechnungen sehen völlig identisch aus. Also es steht die franz. Ust-ID des Lieferanten drauf und auch die deutsche Ust-ID des Empfängers. Nur wird die Rechnung dabei nicht steuerfrei, sondern unter Ausweis von 19% Umsatzsteuer ausgestellt.
Nun die spannende Frage: Darf Firma A daraus einen Vorsteuerabzug geltend machen ?
Würde mich über eine entsprechende Antwort sehr freuen.
ich hätte da eine steuerliche Frage an die Community.
Folgender Beispielsachverhalt:
Firma A (Sitz in DE) bekommt Material vom Lieferanten B in Frankreich gliefert. Die Rechnungen sind standardmäßig ohne Steuer ausgestellt und enthalten auch einen Vermerk zur Steuerfreiheit Der Lieferant tritt mit einer französischen Ust-ID auf. Gebucht wird diese Rechnung als innergemeinschaftlicher Erwerb. Denke das ist auch so alles korrekt und nicht weiter zu beanstanden.
Genau der gleiche französische Lieferant schickt aber auch immer wieder Rechnungen, bei welchen 19% deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen ist. Die Rechnungen sehen völlig identisch aus. Also es steht die franz. Ust-ID des Lieferanten drauf und auch die deutsche Ust-ID des Empfängers. Nur wird die Rechnung dabei nicht steuerfrei, sondern unter Ausweis von 19% Umsatzsteuer ausgestellt.
Nun die spannende Frage: Darf Firma A daraus einen Vorsteuerabzug geltend machen ?
Würde mich über eine entsprechende Antwort sehr freuen.