Rechnung aus Östereich

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Rechnung aus Östereich
Hallo!

mal wieder eine Diskussion zum Thema Steuer innerhalb der EU!
Wir - Firma x GmbH haben in Österreich Stollen bei einer Meisterbäcker GmbH bestellt. Dieser Bäcker hat die Stollen aber nicht nach Deutschland zu uns gesendet sondern innerhalb von Österreich an unsere Spedition y. Die Rechnungsausstellung erfolgte nun mit österreichischer Steuer von 10%.  Da die Stollen nicht direkt zu uns gegangen sind, ist es keine innergemeinschaftliche Lieferung bzw. Erwerb!? Was soll ich nun mit der Steuer machen?!
Danke für eure Hilfe!
Hallo,

leider bin ich mir in solchen Fällen nicht sicher. Ich empfehle dir bei einen Steuerberater Rat einzuholen.

Vielleicht ist auch Gustav in der Nähe und kann dir noch Rat geben.

Gruß Reaper
Hallo,

und was passiert denn jetzt mit den Stollen bei der Spedition y ?

Danke

Gruß

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo allerseits!

Meines Erachtens liegt hier trotzdem eine innergemeinschaftliche Lieferung bzw. ein innergemeinschaftlicher Erwerb vor.

Im Grundfall (Spedition holt direkt beim Hersteller ab und transportiert nach DE) hätte wohl niemand Zweifel daran. Nur weil zwei jetzt zwei Transporteure beteiligt sind, ändern sich die Rechtsfolgen nicht. Entscheidend ist, dass die Spedition nicht Empfänger der Ware ist, sondern lediglich Beauftragter des Abnehmers. Da die Gegenstände bei der Lieferung an den Abnehmer (=rewe_abt) aus dem Gebiet eines Mitgliedstaates in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates gelangen, liegt ein igE vor.

Den Österreicher wird verwirren, dass er die Waren innerhalb Österreichs versendet. Vielleicht einfach mal anrufen und versuchen, die Sache mündlich zu klären.

Zu srokos Frage: Haben die Leute bei der Spedition jedoch Hunger und verputzen die Stollen, liegt natürlich kein igE vor   :D

Gruß
Gustav
Hallo Gustav,

schön von dir zu lesen. Aus meiner Sicht klang es so, als würde die Spedition den STollen behalten und verbrauchen.

Daher war ich mir hier unsicher.

Gruß Reaper
Bearbeitet: Reaper-RWP - 25.11.2011 10:34:59
Hallo!

erstmal noch vielen Dank für die Antworten - nach Rücksprache mit einem Steuerberater und aufgrund der nicht sehr hohen USt. die uns die Österreicher in Rechnung gestellt haben, meinte er wir sollen den Betrag brutto so einbuchen. Wie ist das jetzt aber mit der Voranmeldung!? Ich meine, ich kann jetzt ja nicht einfach die Bemessungsgrundlage in Zeile 93 nehmen (Lebensmittel bei uns 7% - in Österreich 10%) und dann nen Vorsteuerabzug in Zeile 56 wieder vornehmen?! Wie ist eure Meinung dazu?!!?
Zitat
sroko schreibt:
und was passiert denn jetzt mit den Stollen bei der Spedition y ?

Zitat
Gustav schreibt:
Haben die Leute bei der Spedition jedoch Hunger und verputzen die Stollen, liegt natürlich kein igE vor smile:D
Genau aufgeputzt und alle Probleme sind vom Tisch 8)  :klatschen:

@rewe
nimm ein Konto im passenden Bereich das keine Steuer enthält, dann taucht es auch nicht in der Voranmeldung auf. Was es in so einem Fall auch nicht braucht.

@Gustav
nicht hauen, ich weiß, ich weiß das das FA :read:  nicht so ganz einverstanden damit ist wenn Ihnen die Steuer entgeht, nur wenn die sich aus praktikablen Gründen, aufgrund einer sehr geringen Menge, für diese Lösung entscheiden kann es auch nicht in die Voranmeldung aufgenommen werden.


Gruß

Andreas
Bearbeitet: Ansimi - 21.12.2011 20:15:08
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Da isser ja endlich wieder, unser Andreas  :wink1:

Keene Angst, gehauen wird nicht, schon gar nicht zur Weihnachtszeit!

Eine schöne Weihanchtszeit und einen guten Rutsch wünscht
Gustav
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