Rechnung mit ausländischer Mwst ??

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Rechnung mit ausländischer Mwst ??
Hallo Zusammen :wink1:

Ich bin ganz neu hier und habe eine Frage an euch.
Ich bin gerade total überfragt mit der Besteuerung einer Eingangsrechnung unseres Unternehmens, auch meine Internetrecherche hat mir nicht wirklich weiter geholfen.

Der Fall ist wie folgt:

Ein Kunde  von uns (gleichzeitig auch Rechnungssteller) hat bei uns mehrere Maschinen gekauft,
die Technik funktionierte jedoch nicht wie verpochen.

Daher ist einer unserer Mitarbeiter auf die Baustelle nach Österreich gefahren und hat gemeinsam
mit dem Kunden versuche durchgeführt um die Maschine wieder instand zu setzen.
Für diese Versuche sind natürlich Materialkosten für unseren Kunde angefallen, welche  er uns nun weiterberechnet.

Wie ist dies nun steuerlich zu Behandeln? :denk:
Die Rechnung ist mit 20% Mwst (Österreich) ausgestellt.
Sofern ihr Vorsteuerabzugsberechtigt seid, wäre es am einfachsten die Rechnung zurückzuweisen.

Entsprechend dann eine neue Rechnung ohne ausgewiesense Mehrwertsteuer und mit Verweis auf "reverse charge" anfordern gemäß "Artikel 196 der EU Initiative 2006/112/EC.”
Da ihr die Mehrwertsteuer an den deutschen Staat schuldet wäre sie dann von euch entsprechend zu erklären. (Kommt euch sogar was billiger, da 19% statt 20%)
[CODE]Entsprechend dann eine neue Rechnung ohne ausgewiesense Mehrwertsteuer und mit Verweis auf "reverse charge" anfordern gemäß "Artikel 196 der EU Initiative 2006/112/EC.”
Da ihr die Mehrwertsteuer an den deutschen Staat schuldet wäre sie dann von euch entsprechend zu erklären. (Kommt euch sogar was billiger, da 19% statt 20%)[/CODE]


Es handelt sich hier weder um Reverse Cahrge, noch schuldet hier keiner die deutsche Umsatzsteuer. Der deutsche Unternehmer hat einfach die Ersatzteile in Österreich gekauft um die Reparaturen in Österreich durchzuführen.

[CODE]Wie ist dies nun steuerlich zu Behandeln? :denk:
Die Rechnung ist mit 20% Mwst (Österreich) ausgestellt.[/CODE]

Die Österreichische Ümsatzsteuer kann das deutsche Unternehmen im Rahmen des Vorsteuervergütungsverfahren vom österreichischen Finanzamt zurück bekommen. Die Rechnung wird ganz normal komplett als Aufwand gebucht und gleichzeitig soll eine Forderung gegenüber Österr. FA gebucht werden. Im Bereich sonstige Erträge. Auf keinen Fall die Vorsteuer und die Umsatzsteuer auf den Umsatzsteuerkonten buchen.
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