Guten Tag!
Es ist Jahrzehnte her, dass ich einen Rechnungsempfänger außerhalb Deutschlands hatte. Da sich hin und wieder an gesetzlichen Vorgaben etwas ändert, bin ich mir nicht sicher, wie der aktuelle Stand der Dinge ist. Folgende Konstellation:
Eine Privatperson bestellt im Onlineshop eines in Deutschland ansässigen Unternehmens. Die Ware wird letzlich innerhalb von Deutschlands versandt. Der Kunde wünscht jedoch eine Rechnung mit französischer Anschrift.
Meiner Einschätzung nach müsste die Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer erfolgen, da die Leistung innerhlab Deutschlands erbracht wird und der Kunde auch nicht einmal erklärte, er wolle die Ware nach Frankreich selbst exportieren.
Gehe ich da Recht in der Annahme?
Vielen Dank für die Rückmeldungen!
Gruß
Pingu
Es ist Jahrzehnte her, dass ich einen Rechnungsempfänger außerhalb Deutschlands hatte. Da sich hin und wieder an gesetzlichen Vorgaben etwas ändert, bin ich mir nicht sicher, wie der aktuelle Stand der Dinge ist. Folgende Konstellation:
Eine Privatperson bestellt im Onlineshop eines in Deutschland ansässigen Unternehmens. Die Ware wird letzlich innerhalb von Deutschlands versandt. Der Kunde wünscht jedoch eine Rechnung mit französischer Anschrift.
Meiner Einschätzung nach müsste die Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer erfolgen, da die Leistung innerhlab Deutschlands erbracht wird und der Kunde auch nicht einmal erklärte, er wolle die Ware nach Frankreich selbst exportieren.
Gehe ich da Recht in der Annahme?
Vielen Dank für die Rückmeldungen!
Gruß
Pingu