Rechnung mit UST, wenn ja, welche?

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Rechnung mit UST, wenn ja, welche?, Lieferung innerhalb von Deutschland oder ins Ausland?
Hallo zusammen,

ich bräuchte zu dem folgenden Sachverhalt dringend Eure fachkundige Unterstützung:

unser Auftraggeber (AG): dt. Unternehmen (Sitz in Deutschland)

unser Leistungsumfang: Fertigung, Lieferung und eventuell Inbetriebnahme (optional) von Ausrüstungen als Teil der vom AG zu erstellenden
X Gesamtanlage in Hawaii/USA

Lieferung lt Vertrag: - DAP Containerlieferant in Deutschland. oder Österreich gemäß incoterms 2010 sowie Einbau in Container vom AG
X (Den Seetransport übernimmt der AG auf seine Kosten und Gefahr sowie den Transport bis Baustelle Hawaii)

unsere Leistungen in Hawaii: Chefmontage (Anschließen unseres Anlagenteils), Test mit Übergabe "Fertig zur kalten Inbetriebsetzung"
X (eventuell Inbetriebnahme, lt. Vertrag optional)

Preis: Pauschalpreis (Zahlplan)

Frage: Wie ist dieses Projekt steuerlich bei der Rechnungslegung zu behandeln? Handelt es sich hier um eine Lieferung innerhalb von Deutschland
           also mit 19% UST obwohl vor Ort auf der Baustelle in Hawaii von uns noch Leistungen erbracht werden?

Ich bin mir einfach nicht schlüssig! Wie ist hier zu verfahren? Fundierte Anworten sind jederzeit willkommen!

VG Jürgen
Hallo Jürgen,

ich habe beruflich nicht viel mit Lieferungen, sondern  mit sonstigen Leistungen zu tun.
Ich versuch es trotzdem,  aber bitte hilf mir bei den Incos und bei eurer Vertragsgestaltung.

§ 6 Ausfuhrlieferung

(1) Eine Ausfuhrlieferung (§ 4 Nr. 1 Buchstabe a) liegt vor, wenn bei einer Lieferung

1.der Unternehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3, befördert oder versendet hat oder
2.der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3, befördert oder versendet hat und ein ausländischer Abnehmer ist

Aus meiner Sicht trifft 2. nicht zu, wenn ihr keinen Vetrag mit einer NL aus Hawai habt.
Bleibt nur noch 1.  und nun kommt es auf eure Vertäge an. Liefert ihr nur im Inland, dann greift einfach 3 (6) UStG
Liefert Ihr sozusagen bis nach Hawai nur mit einer Pause in Deutschland, liegt eine Werklieferung vor. Dann greift 1. und es ist eine Ausfuhrlieferung.
Ansonsten halt Lieferung 3 (6) liegt imho in Hawai eine eigenständige sonstige Leistung 3a vor.

Würd ich aber an den Verträgen und Rechnungsstellung festmachen.

Schönen Gruß

Maik
Bearbeitet: sroko - 26.03.2013 21:25:25
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo Maik,

erst einmal Danke für die schnelle Antwort!
Was den von Dir erwähnten Pkt. 2 anbelangt, würden ich Dir zustimmen. Der scheidet auch für mich aus.

Nun zu 1.:

Also unser Vertrag mit  dem deutschen Auftraggeber sieht Folgendes vor:
"Preisstellung: DAP Containerlieferant in Deutschland oder Österreich, gemäß Incoterms 2010" (wortwörtlich aus dem Vertrag)

Wir werden höchstwahrscheinlich bis an einen Containerlieferant in Bremerhaven liefern (Variante Österreich wird wohl nicht zum Tragen kommen), die Ausrüstung dort in Container einbauen/verstauen und mit einem hoffentlich erfolgreichen "check before shipment" an unseren deutschen Käufer übergeben. Der Weitertransport nach Hawaii erfolgt durch den Käufer auf dessen Rechnung und Gefahr und ist nicht Vertagsbestandteil unseres Vetrages.

DAP bedeutet "Delivered At Place/ Geliefert benannter Ort":
Der Verkäufer muss dem Käufer die Ware auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am Bestimmungsort zur Verfügung stellen. Er hat die Ware zur Ausfuhr freizumachen. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, die Ware zur Einfuhr freizumachen.

Nach unserem Vertrag wäre für mich "Delivered At Place" dann Bremerhaven in Dt., ergo Lieferung im Inland, Rechnung mit 19% UST an den dt. Käufer, keine Ausfuhrlieferung.

Aber was ist mit den Leistungen in Hawaii also "Installation/Advising" (Einbinden unser Ausrüstungen in die Gesamtanlage), die wir lt. Vertrag noch erbringen müssen? Wenn ich Dich richtig verstanden habe, würde dieser Vertragsbestandteil nichts an der Einschätzung "Lieferung im Inland" ändern??
Es wird in Hawaii von uns ein "Hand over" an den dt. Käufer geben und eine Abnahme, bei der die Ware dann erst in Eigentum des dt. Käufers übergeht und die Gewährleistungszeit beginnt.

Es gibt für die Lieferungen sowie Leistungen insgesamt nur einen Pauschalpreis. Rechnungsstellung erfolgt nach Zahlplan/Zahlungsbedingungen. Die Zahlungssteps sind an definierte Termine gebunden. Wir werden also 3 Anzahlungsrechnungen stellen und eine Schlussrechnung. Und wir würden diese nunmehr mit UST stellen wollen, es sei denn, ich habe bis hierhin nicht die richtigen Schlußfolgerungen gezogen?

Wenn Du noch weitere Infos aus dem Vertrag brauchst, lass es mich wissen.

Besten Dank schon mal im Voraus!
Jürgen
Hallo,

ok es bleibt wohl kompliziert  :denk:


Der Weitertransport nach Hawaii erfolgt durch den Käufer auf dessen Rechnung und Gefahr und ist nicht Vertagsbestandteil unseres Vetrages.

und im Vergleich dazu

Es wird in Hawaii von uns ein "Hand over" an den dt. Käufer geben und eine Abnahme, bei der die Ware dann erst in Eigentum des dt. Käufers übergeht und die Gewährleistungszeit beginnt.


Gut der Übergang des Eigentums interessiert im Umsatzsteuerrecht nicht wirklich, es geht um die "Verschaffung der Verfügungsmacht", auch bei z.B.
Eigentumvorbehalt möglich.

Eigentlich klingt euer ganzer Vertrag mit einer Rechnung und "n dt. Käufer geben und eine Abnahme, bei der die Ware dann erst in Eigentum des dt. Käufers übergeht und die Gewährleistungszeit beginnt. " nach einer Werklieferung.

Warum sich jetzt euer Kunde (also wenn ich Kunde wäre und so ein Produkt erwerben würde, würde ich erst wenn alles steht und aufgebaut ist den Gefahrenübergang/Verfügungsmacht" am Bestimmungsort akzeptieren. Somit wäre es dann eine Werklieferung, wofür auch die Vertragsgestaltung und die einheitliche Rechnungsstellung spricht.

ABER liefert ihr wohl eindeutig nur die Ware nach DAP Bremen z.B. und dort geht die Verfügungsmacht/Gefahrenübergang auf den Kunden über und das ist für mich eine normale Lieferung --> da hier Nr. 1 nicht erfüllt ist:
1.der Unternehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3, befördert oder versendet hat

Bei euch scheint der Abnehmer zu versenden, d.h. einen Dienstleister/weiteren Spediteur zu beauftragen.

Ehrlich gesagt, würde ich hier einmal (bei den vermutlichen Größenordnungen) einmal einen spezialisierten Berater dazu ziehen und eventuelle Gestaltungsmöglichkeiten durchgehen, auch in Beziehung zu euren Verträgen.

Weil wenn hier Lieferung und die Werkleistung in Hawai als zwei getrennte Themen zu behandeln wären und nicht als einheitliche Werklieferung, dann passt auch eure Rechnungsstellung mit einer Rechnung nicht wirklich.

schönen Gruß

Maik
Bearbeitet: sroko - 27.03.2013 22:24:37
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo Maik,

war im Urlaub, deshalb erst heute nochmals meinen Dank!
VG
Jürgen
:wink1: Guten Morgen,

wir haben ja auch immer sehr viel "verschifferei" ins weitere Ausland, es ist schon so wie sroko sagte. Die Lieferung erfolgt in Bremen, da dies eure Lieferanschrift ist, daher Rechnung mit USt. Die Leistung in Hawai ist eine sonstige Leistung im Drittland, daher Lieferung im Drittland und ist dementsprechend in Rechnung zu stellen, also ohne USt. Von daher müsstet ihr eure Verträge dementsprechend anpassen.

Ob der Problematik solltet Ihr evtl. auch noch mal mit dem Kunden sprechen, dass ihr aus dem Pauschbetrag eine Summe x für den Vororttermin rausnehmt und gesondert in Rechnung stellt, ohne an der eigentlichen Gesamtsumme was zu ändern. Normalerweise sollte dies Möglich sein. Der Aufuhrnachweis der Lieferung wird von der Spedition wohl auf euren Kunden ausgestellt und nicht auf euch, so dass ihr in Bezug auf die Lieferung keine andere Wahl habe.
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