Wie ist eine "richtige§ Abrechnung von Dienstleistungen (Bereatungen) eines Inländers (DE) für inländisches Unternehmen (DE) im Ausland (EU) zzu erstellen?
:
Wie ist eine solche Abrechnung umsatzsteuerlich zu behandeln?
Benötigt die Abrechnung einen Hinweis darauf, auf welcher Rechtsgrundlage die Steuer berechnet wurde?
Welcher Hinweis ist ggf. erforderlich?
Fakt 1:
Es wurden einzelne Abrechnungen ohne MwSt erstellt mit Hinweis auf die so genannte Kleinunternehmerschaft (§19 Abs.1 UStG)
Fakt 2:
Die Beratungstätigkeit im Ausland hat sich verlängert, so daß der zulässige Höchstbetrag überschritten wurde
Fakt 3:
Das zuständige inländische FA hat aufgefordert, die MwSt komplett nachzuberechnen
Fakt 4:
Das wurde erledigt, in dem jedem Kunden eine Abrechnung unter Aufzählung aller einelnen Abrechnungen erstellt wurde. (Titel: NACHBERECHNUNG MwSt zu Honorarforderungen)
Frage: War diese Information des FA zur Nachberechnung richtig? Wenn nein, wie wäre die "richtige" Verfahrensweise?

Wie ist eine solche Abrechnung umsatzsteuerlich zu behandeln?
Benötigt die Abrechnung einen Hinweis darauf, auf welcher Rechtsgrundlage die Steuer berechnet wurde?
Welcher Hinweis ist ggf. erforderlich?
Fakt 1:
Es wurden einzelne Abrechnungen ohne MwSt erstellt mit Hinweis auf die so genannte Kleinunternehmerschaft (§19 Abs.1 UStG)
Fakt 2:
Die Beratungstätigkeit im Ausland hat sich verlängert, so daß der zulässige Höchstbetrag überschritten wurde
Fakt 3:
Das zuständige inländische FA hat aufgefordert, die MwSt komplett nachzuberechnen

Fakt 4:
Das wurde erledigt, in dem jedem Kunden eine Abrechnung unter Aufzählung aller einelnen Abrechnungen erstellt wurde. (Titel: NACHBERECHNUNG MwSt zu Honorarforderungen)
Frage: War diese Information des FA zur Nachberechnung richtig? Wenn nein, wie wäre die "richtige" Verfahrensweise?
