Reisekosten-Pauschalversteuerung beim Überschreiten der Verpflegungspauschale

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Reisekosten-Pauschalversteuerung beim Überschreiten der Verpflegungspauschale
Moin. Meine Firma zahlt den Mitarbeitern keine Verpflegungspauschalen (VP) bei Reisen. Die Mitarbeiter dürfen aber Spesen einreichen, die erstattet werden. Wenn die Spesen jedoch über dem Wert der VP liegen, werden diese pauschal vom AG versteuert. Frage: muss ich jede Reise einzeln bewerten, ob Versteuerung ja oder nein? Oder kann ich für einen Monat den Saldo aller Reisen nehmen:

Beispiel:
5. Januar VP 6 EUR, Spesen 5 EUR Saldo -1 EUR (keine Versteuerung);
7. Januar VP 12 EUR, Spesen 10 EUR Saldo -2 EUR (keine Versteuerung);
9. Januar VP 12 EUR, Spesen 20 EUR Saldo +8EUR (Versteuerung)

Also: muss ich jetzt die 8 EUR versteuern oder reicht 4 EUR (8-2-1)

Danke.
Hallo,

kannst du die Spesen mal genauer definieren, ist das ein pauschales Geld oder was wird denn bei deinen Beispielen
genau erstattet ?

Vielleicht kannst du das mal als Beispiel genauer ausführen ?

Gruß

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo Maik,

die Spesen sind Bewirtungsrechnung (Eigenbewirtung) aus Restaurants.
Heisst also, dass die Spesen nicht pauschal sind, sondern immer unterschiedlich.
Sie entsprechen also eben ganu dem Betrag der eingereichten Rechnung.

Gruß
Naohiro.
Muss mich hier korrigieren gem. Schönfelder Lexikon Lohnsteuer ist eine Monatsweise Betrachtung möglich.
Siehe auch Link --> Absatz 6.3.2
http://www.smartsteuer.de/portal/lexikon/A/Auswaertstaetigkeit.html


Innerhalb einer Reise können z.b niedrigere erstattete Fahrtkosten als z.b. die Pauschale 0,30 Euro mit höheren anderen Erstattungen saldiert werden.
Der AN kann die anderen Reisen in seiner Einkommensteuererklärung gelten machen und so die Differenzbeträge die zu wenig erstattet wurden geltend machen.

Zusätzliche Anmerkung:

Wenn ihr die Bewirtungen mit dem tatsächlichen Preis ansetzt, steht euch die Einbeziehung der 44 Euro
Grenze frei, soweit diese natürlich nicht beim AN bereits durch andere Sachen ausgeschöpft ist.

Also würde in deinem Sachverhalt oben, keine Steuerpflicht eintreten, da die 44 Euro nicht ûberschritten sind.
Sondern nur 8,- oder 5,- Euro anfallen. Somit wäre eine (Pauschal)Versteuerung Imho unnötig. Das gilt aber nur, wenn nicht pauschalversteuert wird.

Es besteht auch die Möglichkeit den Sachverhalt generell über Sachbezugswerte zu lösen, da Mahlzeiten als vom Arbeitgeber veranlasst gelten dürften. Diese Sachbezugswerte müssen aber lohnversteuert werden oder bei Auszahlung gekürzt werden.
Somit müssten aber auch noch kleine Verpflegungspauschalen gezahlt werden, damit der AN nach Kürzung mit den amtlichen Sachbezugswerte, nicht weniger als jetzt im Beispiel oben bekommt.

Welche Variante generell günstiger für beide Seiten ist, musste man prüfen.

PS: Nur noch mal zur Klarstellung: Geschäftliche Bewirtungen, Arbeitsessen und auch sonstige Reisenebenkosten z.B. Parkgebühren etc. sind davon sowieso nicht betroffen, diese sind steuerfrei zu erstatten.

Schönen Gruß

Maik
Bearbeitet: sroko - 31.03.2012 15:59:11
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Besten Dank Maik. Der Link ist sehr hilfreich.
Die 44 EUR Regelung kann ich bei uns nicht anwenden, da wir hier drüber liegen.
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):
Anzeige

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Planung:
4 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 149,- EUR statt 227,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Controlling:
6 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 189,- EUR statt 286,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS FiBu Paket:

8 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 39,- EUR statt 49,- EUR bei Einzelkauf
Anzeige
Excel-Vorlagen-Markt.de

Stellenanzeigen

Finanz- / Lohnbuchhalter (m/w/d)
WALTERWERK KIEL ist führender Hersteller von industriellen Backanlagen für Süßwaffeln und Snacks. Als mittelständisches Maschinenbau-Unternehmen mit ca. 150 Mitarbeitern liefern wir seit 60 Jahren unsere Anlagen Made in Germany an unsere Kunden weltweit. Als eigentümergeführtes Unternehmen legen ... Mehr Infos >>

Haupt- und Anlagenbuchhalter (m/w/d)
Wir sind Hamburgs größtes und führendes Dienstleistungsunternehmen im Bereich Abfallwirtschaft und Reinigung. Mit fast 4.000 Mitarbeiter:innen im Konzern operieren wir als Full-Service-Partnerin im öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftrag. Ein Großteil unserer Kolleg:innen sind täglich übe... Mehr Infos >>

Fachkraft Rechnungswesen mit Fokus Kreditoren und Digitalisierung (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

(Senior) Accountant / Finanzbuchhalter (m/w/d)
Die Vidal MMI Germany GmbH (Vidal MMI) ist ein E-Health-Unternehmen, welches medienübergreifende Arzneimittelinformationssysteme und IT-Lösungen für Ärzte, Kliniken und Apotheken sowie weitere Leistungserbringer im Gesundheitswesen erstellt. Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Sie suchen einen erfüllenden Job, der 365 mal im Jahr Sinn ergibt? Bewerben Sie sich bei der NGD! Erziehen – Fördern – Pflegen – Heilen … Mit rund 70-jähriger Erfahrung im sozialen Dienstleistungsbereich wirkt die Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie mit ihren ca. 5.700 Mitarbeitenden in rund 3... Mehr Infos >>

Buchhalter*in (w/m/d)
Das Leibniz-Institut für Virologie (LIV) ist eine selbst­ständige Forschungs­einrichtung für biomedizinische Grundlagen­forschung und nimmt als Stiftung bürger­lichen Rechts und Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft national und inter­national eine Spitzen­stellung ein. Das LIV ist auf dem Fo... Mehr Infos >>

Steuerfachangestellte (m/w/d)
Seit 2013 bin ich selbständiger Steuerberater. Unser Büro befindet sich im Hamburger Stadtzentrum in der Nähe der Laeiszhalle. Der Tätigkeitsschwerpunkt meines Teams liegt insbesondere in der nationalen Steuerberatung von mittelständischen Unternehmen und ihrer Gesellschafter, Freiberufler sowie ... Mehr Infos >>

Finanzprüfer*in (w/m/d)
Die Stadt Weinheim mit rund 45.000 Einwohner*innen ist inner­halb der Metropol­region Rhein-Neckar ein beliebter Wohnort mit großem Bildungs-, Sport- und Kultur­angebot. Wir als Beschäftigte (ca. 800) der Stadt­verwaltung wollen unsere Stadt Tag für Tag weiter­entwickeln. Wenn Sie Teil un... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Excel-Vorlage für Angebotsvergleich

Angebotsvergleich Excel 290px.jpg
Formelgestützte Ermittlung des "besten" Angebots durch Gegenüberstellung der Angebotskonditionen verschiedener Anbieter. Das Excel-Tool bietet einen quantitativen und einen qualitativen Angebotsvergleich, in dem zunächst der Anbieter mit dem günstigsten Bezugspreis und anschließend nach bestimmten Bewertungskriterien der "beste" Lieferant ermittelt wird.

Jetzt hier für 25,- EUR downloaden >>
Nützliche Excel-Tools

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_290px.jpg

Excel Dashboard Baukasten für das Projektmanagement
Zahlreiche fertig vorbereitete Module, Grafiken und Übersichten, die leicht individuell angepasst und zu beliebigen Dashboards für Präsentationen, Reporting oder das Projektcontrolling zusammengestellt.... mehr Infos >>

Preiskalkulation für Produkte u. Dienstleistungen

Branchenübergreifende Excel-Vorlagen zur einfachen Preiskalkulation und Angebotskalkulation für Selbständige. Separate Vorlagen für Produktgeschäft und Dienstleistungen (Stundensatzkalkulator). Preis- und Angebotskalkulation für Selbständige. mehr Infos >>

Excel-Projektmanagement-Paket

Professionelle Excel-Vorlagen für Ihr Projektmanagement Dieses Vorlagen-Paket enthält insgesamt 9 verschiedene Excel-Dateien für die Projektplanung und das Projektmanagement. Alle Dateien sind einfach zu bedienen, können vom Nutzer beliebig angepasst werden. mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Bewerber Beurteilung

Mit diesem Excel-Tool können Sie Ihre Bewerber nach mehreren Kriterien beurteilen. Viele wichtige Kriterien sind bereits enthalten, jedoch können Sie diese auch selber bestimmen. Mehr Informationen >>

RS-Anlagenverwaltung

Mit dieser auf Excel basierenden Anlagenverwaltung können Sie ihr Anlagevermögen (Inventar) verwalten. Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert. Abschreibungen und Restbuchwerte Ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Skript Kostenrechnung

Umfassendes Skript für Studenten, Auszubildende und angehende Bilanzbuchhalter zu allen prüfungsrelevanten Themen aus der Kosten- und Leistungsrechnung als ebook im pdf-Format. Auf 163 Seiten wird alles zum Thema Kostenrechnung ausführlich und verständlich sowie mit vielen Abbildungen und Beispielen erläutert.

Themen:

- Kostentheorie
- Aufgaben und Systeme der Kostenrechnung
- Vollkostenrechnung
- Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung)
- Plankostenrechnung
- Kurzfristige Erfolgsrechnung
- Prozesskostenrechnung
- Kalkulation im Handel

Zusätzlich zum Skript erhalten Sie umfangreiche Klausuraufgaben und Übungsaufgaben mit Lösungen! Preis 9,90 EUR Hier bestellen >>