Wenn auf der Hotelrechnung ein Gesamtbetrag von zB 100€ mit 7% ausgewiesen wurde, der Arbeitnehmer auch tatsächlich kein Frühstuck erhalten hat. Aber das Unternehmen einen Preis mit dem Hotel von 100€ mit und ohne Frühstück vereinbart hat.
Mein AG will mir die Pauschale von 4,80€ trotzdem abziehen, mit dem Argument, die tatsächliche Inanspruchnahme des Frühstücks sei ohne Bedeutung. Wichtig sei, dass die Möglichkeit bestünde, das wäre eine zur Verfügung gestellte Mahlzeit...
Evtl. noch von Bedeutung ist, dass ich den Tag der Dienstreise selbst bestimmt habe und das Hotel auch selbst gewählt (ich dürfte alle Hotels in der Umgebung nehmen)
Wenn auf der Hotelrechnung ein Gesamtbetrag von zB 100€ mit 7% ausgewiesen wurde, der Arbeitnehmer auch tatsächlich kein Frühstuck erhalten hat. Aber das Unternehmen einen Preis mit dem Hotel von 100€ mit und ohne Frühstück vereinbart hat.
Was steht denn auf der Rechnung? Sicherlich nicht "mit und ohne Frühstück"!
Das scheint mir ohne Frühstück zu sein. Anderenfalls müsste ein Posten zu 19 % auf der Rechnung verzeichnet zu sein, denn Verpflegung unterliegt dem Regelsteuersatz. Die Hotelrate entfällt also vollständig auf die Übernachtung, Verpflegung ist nicht enthalten gewesen. In diesem Fall halte ich die Kürzung für nicht gerechtfertigt.
Etwas anderes wäre es, wenn das Frühstück inkludiert wäre und Du es nur nicht Anspruch genommen hättest (mangels Appetits, weil Du am Vorabend an der Hotelbar voll versackt bist .
Sehe ich genau so! Vielen Dank für die Bestätigung Der AG behauptet, dadurch dass sich der Preis mit und ohne Frühstück nicht verändert, würde das darauf hinweisen, dass es sich um eine kostenlos zur Verfügung gestellte Mahlzeit handelt (sprich das Frühstück sei inkludiert). Ich denke aber, wäre dies der Fall, müssten es mit 19% auf der Rechnung ausgewiesen werden.. Das ist echt weit ausgeholt, aber ich habe auch in der Rechtsprechung kein ähnliches Beispiel gefunden, welches meine Ansicht bestätigen könnte...
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