Hallo,
ich bräuchte mal eure Hilfe/Bestätigung ob ich bei folgendem Sachverhalt richtig liege.
Firma in Deutschland schaltet Werbeanzeige in der Schweiz über eine Schweizer Agentur in einer Zeitschrift.
Ist die Rechnung in D steuerpflichtig ? Firma aus D bestellt die Anzeige mit deutscher UST-ID.
Gem § 3a (2)USTG ist Ort der Leistung Sitz der Firma in Deutschland somit steuerpflichtig.
Betriebsstätte befindet sich keine (wirkliche) in der Schweiz, nur ein kleines Büro was nicht ständig besetzt ist. Das Büro ist auch nicht in der Lage die beworbenen Leistungen zu erbringen. Diese werden in Deutschland erbracht. Somit bleibt imho Ort der Leistung Deutschland.
Gem § 13b (2) Nr.1 reverse Charge da sonstige Leistung eines im Ausland ansässigen Unternehmers.
Ist das so korrekt ?
Abweichend würde es einen Unterschied machen wenn das Unternehmen hauptsächlich steuerfreie Umsätze ausführt, das heist z.b Versicherungenleistungen, sonst gleicher Sachverhalt ? Firma bestellt Leistung ohne UST-ID da Versicherungsunternehmen:
Dann wäre es aus meiner Sicht fast der gleiche Fall, das heist Rechnung ohne UST-ID somit nach §3a (4) Nr.2 Werbung?
---> Ort der sonstigen LEistung Deutschland somit wieder nach §13b (2) Nr.1 Reverse Charge und somit in D UST-Pflichtig ohne Berechtigung zum ziehen der Vorsteuer.
Bin auf eure Meinung dazu gespannt
Lg
Sroko
ich bräuchte mal eure Hilfe/Bestätigung ob ich bei folgendem Sachverhalt richtig liege.
Firma in Deutschland schaltet Werbeanzeige in der Schweiz über eine Schweizer Agentur in einer Zeitschrift.
Ist die Rechnung in D steuerpflichtig ? Firma aus D bestellt die Anzeige mit deutscher UST-ID.
Gem § 3a (2)USTG ist Ort der Leistung Sitz der Firma in Deutschland somit steuerpflichtig.
Betriebsstätte befindet sich keine (wirkliche) in der Schweiz, nur ein kleines Büro was nicht ständig besetzt ist. Das Büro ist auch nicht in der Lage die beworbenen Leistungen zu erbringen. Diese werden in Deutschland erbracht. Somit bleibt imho Ort der Leistung Deutschland.
Gem § 13b (2) Nr.1 reverse Charge da sonstige Leistung eines im Ausland ansässigen Unternehmers.
Ist das so korrekt ?
Abweichend würde es einen Unterschied machen wenn das Unternehmen hauptsächlich steuerfreie Umsätze ausführt, das heist z.b Versicherungenleistungen, sonst gleicher Sachverhalt ? Firma bestellt Leistung ohne UST-ID da Versicherungsunternehmen:
Dann wäre es aus meiner Sicht fast der gleiche Fall, das heist Rechnung ohne UST-ID somit nach §3a (4) Nr.2 Werbung?
---> Ort der sonstigen LEistung Deutschland somit wieder nach §13b (2) Nr.1 Reverse Charge und somit in D UST-Pflichtig ohne Berechtigung zum ziehen der Vorsteuer.
Bin auf eure Meinung dazu gespannt
Lg
Sroko
Bearbeitet:
sroko - 25.11.2010 20:35:11
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK