Spekulationsfrist Immobilien

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Spekulationsfrist Immobilien, Ab wann kann ich steuerfrei verkaufen?
Hallo,

kennst sich Jemand mit der Spekulationsfrist von Immobilien aus? Ich habe im April 2008 ein Ferienhaus gekauft. Nach meinen Recherchen müsste ein evtl. Gewinn aus dem Verkauf nach April 2018 dann steuerfrei sein. Ist das richtig?

Zusatzfrage: Das Ferienhaus wurde seit 2015 vermietet. Wirkt sich das irgendwie auf die Spekulationsfrist aus? Wird die dadurch evtl. gehemmt oder beginnt mit dem anderen Verwendungszweck wieder neu?

Ist sonst etwas zu beachten?

Besten Dank Im Voraus!

VG, CP1
Hi,

nach 04.2018 kannst du das Haus steuerfrei verkaufen. Das ist alles, was man beachten muss.
Besten Dank!
Entscheidend sind die Daten des Kauf- und des Verkaufsvertrages. Zwischen diesen Daten muss ein Zeitraum von mindestens 10 Jahren liegen, wobei taggenau zu rechnen ist. Wird der Verkaufsvertrag im April 2018 geschlossen, kann dies sozusagen auf der Zielgeraden noch zur Steuerpflicht des Vorgangs führen. Deshalb: Gut aufpassen.
Hallo,

Besten Dank Gustav für Deinen Hinweis! Noch zwei Nachfragen:

Sind beim Ferienhaus auch nach 10 Jahren Haltung zwischenzeitlich im Rahmen der Vermietung geltende gemachte Abschreibungen rückwirkend versteuert? Kann das Haus bei Vermietung als Betriebsvermögen angesehen werden und müsste dann ggf. der Gewinn doch versteuert werden?

Wenn ich ein Haus z.B. in 2013 gekauft habe und in 2018 verkaufen will und es wurde nur privat genutzt, müsste m.E. keine Steuer anfallen. Richtig?

Gruß, CP1
warum nochmal die Rückfrage: der Verkauf ist nach 10 Jahren steuerfrei, wenn V+V -bei Betriebsvermögen z.B. in einem Gewerbebetrieb nie!

Bei ausschließlicher Privatnutzung: keine Versteuerung.

Fällt Ihnen noch eine Frage dazu ein?

E.
Zitat
CP1 schreibt:
Sind beim Ferienhaus auch nach 10 Jahren Haltung zwischenzeitlich im Rahmen der Vermietung geltende gemachte Abschreibungen rückwirkend versteuert? Kann das Haus bei Vermietung als Betriebsvermögen angesehen werden und müsste dann ggf. der Gewinn doch versteuert werden?

Nein, die bloße Vermietung führt nicht dazu, dass das Haus als Betriebsvermögen anzusehen ist. Es verbleibt in der privaten Vermögenssphäre. Die stillen Reserven müssen deshalb nur dann aufgedeckt werden, wenn der Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist erfolgt. Sind die 10 Jahre rum, ist der Verkäufer aller Sorgen ledig.


Zitat
CP1 schreibt:
Wenn ich ein Haus z.B. in 2013 gekauft habe und in 2018 verkaufen will und es wurde nur privat genutzt, müsste m.E. keine Steuer anfallen. Richtig?

Von der Spekulationssteuer ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG).


Den mal wieder entgleisten Ton von Eugenie lasse ich mal unbewertet...
Bearbeitet: gustav - 03.08.2017 12:02:32
Hallo Guistav,

besten Dank! Nun sollte alles klar sein.  :wink1:

Gruß, CP1
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