Steuer - Einnahmen aus V+V

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Steuer - Einnahmen aus V+V
1x jährlich werden die Einnahmen aus V+V  festgestellt und in Steuererklärung miteingenommen.
Nach Abzug von Aufwendungen / Ausgaben ergibt G+ oder V - Ergebnis aus V+V.

Ist das G+ oder V- Ergebnis aus V+V  (wie andere Gewerbeart) rück- oder übertragbar ?
Wenn im Vorjahr der Gewinn zur Steuerbelastung geführt hatte, in diesem Jahr aber der Verlust nicht rücktragen läßt, und  nicht genug positives Einkommen den Verlust aufzufangen,  wovon soll der Steuerzahler leben ?
Hallo,

könntes du bitte G+ und V- und deine ganze anderen Abkürzungen bitte ausschreiben?

Gruß Reaper
Hallo,

ein Verlustvortrag ist auch bei V+V möglich.
Tatsächlich muss aber auch ein vortragsfähiger Verlust da sein. V+V stellt oft nur einen Teil der Einkünfte eines Steuerpflichtigen dar. Sind andere Einkünfte vorhanden, werden die Verluste aus V+V mit den positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnet. Erst wenn dann noch ein Verlust übrig bleibt kann ein Verlustvortrag oder Rücktrag erfolgen. §10d EStG

Das Vorgehen ist immer:

1. horizontaler Ausgleich (gleiche Einkunftsart und gleicher Veranlagungszeitraum "kommt eher selten vor")

2. Vertikaler Ausgleich (andere Einkunftsarten und gleicher Veranlagungszeitraum "kommt fast immer vor")

Grüße
Danke für die tolle Antwort !   :wink1:

... leider daraus wieder eine weitere Frage:
Zitat
V+V stellt oft nur einen Teil der Einkünfte eines Steuerpflichtigen dar. Sind andere Einkünfte vorhanden, werden die Verluste aus V+V mit den positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnet. Erst wenn dann noch ein Verlust übrig bleibt kann ein Verlustvortrag oder Rücktrag erfolgen. §10d EStG  

Wie ist bei Eheleuten z.B.  A+B:
wird der Verlust aus V+V  von A  mit den positiven Einkommen von B verrechnet,
wenn sie getrennt veranlagt sind,  oder nur wenn A+B zusammen veranlagt sind ?
Da ein Verlust erst nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen wird, spielt es keine Rolle. Einkünfte werden bis zum Gesamtbetrag der Einküfte getrennt ermittelt, danach addiert man sie und rechnet bei Zusammenveranlagung mit einem Wert weiter.

Bei getrennter Veranlagung ist es ja sowieso kein Problem, da rechnest du einfach jeden den Verlust direkt zu.
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