Hallo zusanmen,
ich habe eine Frage zum Abzug von Altersvorsorgebeiträgen im Rahmen eines Wohnriestervertrages:
Habe gelesen, dass man als Förderberechtigter bis zu 2.100 €/Jahr als SoA absetzen und sich dadurch einen Steuervorteil erzielen kann. Der Steuervorteil entsteht aber nur, wenn die Steuerersparnis aus dem SoA-Abzug höher ist als die Zulagen.
Wie kann man dies denn feststellen? Errechnet sich dies jedes Jahr neu oder kann ich pauschal davon ausgehen, dass man jedes Jahr diese 2.100 € absetzen kann?
Ich bin da nicht so fit drin bzw. verstehe diese ganze Thematik nur so halb.
Wäre super, wenn mir das jemand verständlich erklären kann!
Vielen Dank im Voraus!
Grüße
Jana
ich habe eine Frage zum Abzug von Altersvorsorgebeiträgen im Rahmen eines Wohnriestervertrages:
Habe gelesen, dass man als Förderberechtigter bis zu 2.100 €/Jahr als SoA absetzen und sich dadurch einen Steuervorteil erzielen kann. Der Steuervorteil entsteht aber nur, wenn die Steuerersparnis aus dem SoA-Abzug höher ist als die Zulagen.
Wie kann man dies denn feststellen? Errechnet sich dies jedes Jahr neu oder kann ich pauschal davon ausgehen, dass man jedes Jahr diese 2.100 € absetzen kann?
Ich bin da nicht so fit drin bzw. verstehe diese ganze Thematik nur so halb.
Wäre super, wenn mir das jemand verständlich erklären kann!
Vielen Dank im Voraus!
Grüße
Jana