Mit der Anlage Aus kann man scheinbar schon im Ausland gezahlte Steuern z.B. bei Kapitalanlagen anrechnen lassen.
Ist das richtig?
- Damit wäre die Anlage Aus verzichtbar, wenn man keine Rückforderung hat
- Bei manchen Anlagen macht die im Ausland bezahlte Steuer nur wenige Euro aus, bei anderen können große Beträge auftreten. Kann man dann nur die großen Beträge angeben oder muss die Anlage vollständig ausgefüllt werden?
Danke für Ihre Hilfe
Ist das richtig?
- Damit wäre die Anlage Aus verzichtbar, wenn man keine Rückforderung hat
- Bei manchen Anlagen macht die im Ausland bezahlte Steuer nur wenige Euro aus, bei anderen können große Beträge auftreten. Kann man dann nur die großen Beträge angeben oder muss die Anlage vollständig ausgefüllt werden?
Danke für Ihre Hilfe
Bearbeitet:
GerdM - 22.10.2012 14:43:19
(Ausbesserung)