Steuerformular Funktion der Anlage AUS

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Steuerformular Funktion der Anlage AUS
Mit der Anlage Aus kann man scheinbar schon im Ausland gezahlte Steuern z.B. bei Kapitalanlagen anrechnen lassen.
Ist das richtig?

- Damit wäre die Anlage Aus verzichtbar, wenn man keine Rückforderung hat
- Bei manchen Anlagen macht die im Ausland bezahlte Steuer nur wenige Euro aus, bei anderen können große Beträge auftreten. Kann man dann nur die großen Beträge angeben oder muss die Anlage vollständig ausgefüllt werden?

Danke für Ihre Hilfe
Bearbeitet: GerdM - 22.10.2012 14:43:19 (Ausbesserung)
Hallo GerdM,

Zitat
Mit der Anlage Aus kann man scheinbar schon im Ausland gezahlte Steuern z.B. bei Kapitalanlagen anrechnen lassen.
Ist das richtig?

"Ausländische Einkünfte, die – unabhängig davon, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht  oder nicht – im Inland steuerpflichtig sind, müssen stets in den Anlagen  zur Einkommensteuererklärung enthalten sein. Ist auf diese Einkünfte im  Ausland eine Steuer entrichtet worden, die der deutschen Einkommensteuer entspricht (vgl. das jeweilige DBA), ist diese Steuer grundsätzlich  auf die deutsche Einkommensteuer anzurechnen (§ 34 c Abs. 1 EStG),  es sei denn, eine Steueranrechnung wird durch ein DBA ausgeschlossen  oder eingeschränkt. Die ausländische Steuer wird jedoch höchstens bis  zu dem Betrag angerechnet, bis zu dem auf die ausländischen Einkünfte ."

Quelle: Anleitung zur Anlage AUS
Danke Anna83,

ich habe leider keine einschlägige steuerliche Ausbildung und kann die Anleitungen oft nicht interpretieren.


Mein Beispiel:

Jemand erzielt Kapitaleinkünfte im Ausland, die er ja in der Anlage KAP eintragen kann.

Muss er dann die Anlage AUS auch abgeben oder nicht? Er würde meiner Ansicht nach sich lediglich selbst um eine eventuelle Rückerstattung bringen, so wie ich das sehe, wenn er Anlage AUS nicht abgibt.
Hallo Gerd,

schau doch nochmal in den CHF Beitrag von mir zum DBA Schweiz.

Gruß

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Zitat
sroko schreibt:
Hallo Gerd,
schau doch nochmal in den CHF Beitrag von mir zum DBA Schweiz.
Gruß
Maik

Danke, ich habe nachgesehen, dass mit der Schweiz ist mir mittlerweile klar, keine Anrechnung, damit auch kein Eintrag in der Anlage AUS!

- Mir geht es dann noch um diverse "Produkte" die zwar in D  von deutschen Banken angeboten werden und man auch entsprechende Infos in der Jahressteuerbescheinigung erhält, die aber gemischt sind und ausländische Anteile verschiedenster Länder haben.

Wenn man sich die Jahressteuerbescheinigung ansieht, dann kann es vorkommen, dass für einige Länder nur wenige Cent in AUS eingetragen werden können, für andere Länder größere Beträge.

Ich stelle mir das dann so vor, dass man wenn die Einnahmen schon in KAP stehen, man die "Anrechnung" in "AUS" beliebig wählen kann, wenn die Beträge sehr klein sind, sie einfach unter den Tisch fallen lässt,
ist das richtig?

Danke für die Hilfe!
Hallo,

ja wenn du es unter den Tisch fallen lässt, wird dir der Staat nicht böse sein, er hat dann ja mehr Steuereinnahmen.

Gruß

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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