Hallo,
ich muss hier noch einmal auf das Thema steuerfreie Ausfuhrlieferung in die Schweiz zu sprechen kommen. Ich habe nun lange recherchiert und komme zu folgendem Schluss:
Rechnungen in die Schweiz welche von einem Unternehmen in Deutschland ansässig gestellt werden, sind grundsätzlich rein netto zu stellen (bei Warenlieferung) und auf Konto 8120 zu verbuchen, sofern die entsprechenden Nachweise vorliegen (Beleg Spedition usw...). Hierbei wird dann auch kein Unterschied gemacht ob der Empfänger in der Schweiz eine Privatperson oder ein Unternehmen ist.
Der Umsatz ist dann in den Ust Va in Position 43 hinterlegt. Es ist bei der Buchung keine Eingabe von Ust/ Vst 19% erforderlich weil steuerfrei.
Ist mein Vorgehen / Denken bis hierhin soweit richtig?
Was aber ist, wenn das deutsche Unternehmen die Ware weil Kleinmengen z.B. als Briefsendung verschickt also Briefsendung per Post? Hier gibt es dann ja keinen Speditionsnachweis. Reicht hier dann der Postbeleg.
Wie wird in einem solchen Fall dann die Rechnung gestellt, wenn angenommen Unternehmen A in Deutschland an Unternehmen B in der Schweiz Kleinwaren in einem Briefumschlag schickt, und wie wird dann verbucht. Das gleiche dann auch bei einem Privatkunden.
Ich hoffe ich habe mich jetzt nicht zu umständlich ausgedrückt.
Vielen Dank schon mal
ich muss hier noch einmal auf das Thema steuerfreie Ausfuhrlieferung in die Schweiz zu sprechen kommen. Ich habe nun lange recherchiert und komme zu folgendem Schluss:
Rechnungen in die Schweiz welche von einem Unternehmen in Deutschland ansässig gestellt werden, sind grundsätzlich rein netto zu stellen (bei Warenlieferung) und auf Konto 8120 zu verbuchen, sofern die entsprechenden Nachweise vorliegen (Beleg Spedition usw...). Hierbei wird dann auch kein Unterschied gemacht ob der Empfänger in der Schweiz eine Privatperson oder ein Unternehmen ist.
Der Umsatz ist dann in den Ust Va in Position 43 hinterlegt. Es ist bei der Buchung keine Eingabe von Ust/ Vst 19% erforderlich weil steuerfrei.
Ist mein Vorgehen / Denken bis hierhin soweit richtig?
Was aber ist, wenn das deutsche Unternehmen die Ware weil Kleinmengen z.B. als Briefsendung verschickt also Briefsendung per Post? Hier gibt es dann ja keinen Speditionsnachweis. Reicht hier dann der Postbeleg.
Wie wird in einem solchen Fall dann die Rechnung gestellt, wenn angenommen Unternehmen A in Deutschland an Unternehmen B in der Schweiz Kleinwaren in einem Briefumschlag schickt, und wie wird dann verbucht. Das gleiche dann auch bei einem Privatkunden.
Ich hoffe ich habe mich jetzt nicht zu umständlich ausgedrückt.
Vielen Dank schon mal