Umsatzsteuer als Messeveranstalter an Take-Away-Verkäufer

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Umsatzsteuer als Messeveranstalter an Take-Away-Verkäufer, Umsatzsteuer als Messeveranstalter an Take-Away-Verkäufer
Hallöchen,
bin neu hier :-)

Und habe folgende Frage und bin gespannt, ob sich wer auskennt ;-)
Wir veranstalten Straßenfeste und haben dort unterschiedliche Aussteller. Auch Essensstände, die Take-Away-Essen anbieten.
Nun frage ich mich, ob ich in meinen Rechnungen über die Standgebühren an die Aussteller auch unterscheiden müsste, ob es sich um Take-Away handelt oder z.B. um einen Verkaufsstand, der 19% erhält. Erhalten alle eine Rechnung von mir über 19%?
Spielt es eine Rolle, ob ich als Messeveranstalter Bierzeltgarnitur zur Verfügung stelle? Und ob die vorm Vortragszelt stehen - natürlich auch zum Verzehr der Speisen geeignet sind, weil auch Tische dabei sind?
Und ändert sich die Besteuerung, sobald ich als Veranstalter Geschirr für alle Stände zur Verfügung stelle und auch ein Spülmobil anmiete und selbst Leute von mir da abspülen?
- ändert das was an meinen Rechnungen über die Standgebühren?
- ändert das was für die Essensverkäufer? Haben diese dann nicht mehr den Take-Away-Vorteil?

Viele Grüße,
Jenny
Hallo Jenny,

hier muss man genau zwischen den erbrachten Leistungen unterscheiden. Das sind einerseits die Überlassung der Stände durch Euch, den Veranstalter, und andererseits die Leistungen der Standmieter an die Besucher der Feste.

Für die Steuer auf die Standgebühren kommt es nicht darauf an, was in dem Stand verkauft wird. Socken, Spielzeug oder eben zubereitete Lebensmittel, vollkommen egal. Sofern es sich nicht um eine steuerfreie Vermietung handelt oder zur Steuerpflicht optiert wurde, kommen oben immer 19 % drauf. Die Überlassung von Geschirr und die Spülleistungen dürften selbständige Leistungen an die Standmieter sein, die in jedem Fall dem allgemeinen Steuersatz unterliegen.

Was die Besteuerung der Leistungen der Standmieter an die Besucher der Feste, d.h. die Abgaben der Speisen, angeht, empfehle ich die Lektüre von Abschnitt 3.6 UStAE. Klick mal hier: http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteu­er_Anwendungserlass/umsatzsteuer_anwendungserlass.html

Danach ist evtl einiges klarer.

Gruß
Gustav
Hallo Gustav,

vielen Dank für deine Antwort.
Ja, dann ist mir jetzt alles klar :-)

Viele Grüße
Jenny
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