Umsatzsteuer an Kunden im EU Ausland berechnen?

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Umsatzsteuer an Kunden im EU Ausland berechnen?
Guten Tag!

Wir sind Maschinenhändler und kaufen in Deutschland ein und verkaufen zu 99% auch an deutsche Kunden weiter.
Manchmal erfolgt aber auch der Versand der Maschine ins EU-Ausland und zwar direkt von unserem deutschen Lieferanten aus.
Das heißt, wir bekommen eine Lieferantenrechnung vom deutschen Lieferanten (bisher + deutsche Mehrwertsteuer) und wir berechnen an unseren Kunden im EU-Ausland ohne Mwst. unter Angabe der UstIdNr..
Die Maschine geht also vom Transport her in unserem Auftrag direkt vom Lieferanten zu unserem Kunden. Wir sind aber der alleinige Vertragspartner unseres Auslandskunden.
Nun hatten wir eine Steuerprüfung und der Prüfer sagte, dass in solchen Fällen der Lieferant an uns eine Rechnung ohne Mwst. stellen muss, obwohl die Rechnung innerdeutsch gestellt wird und wir eine Rechnung an unseren Kunden im Ausland zzgl. der dort jeweils gültigen Mwst. stellen müssen.
Das hat mein Weltbild über den Haufen geworfen.
Ich bin froh um jeden Hinweis hierzu, ob das tatsächlich so sein muss.

Vielen Dank an alle Antworter!
Hallo,

das klingt scharf nach einem Reihengeschäft.

Wie kommt der Steuerprüfer auf die Annahme, dass euer Lieferant hätte ohne MwSt berechnen sollen? Es kommt hier wirklich auf die genau Vertragsgestaltung an.

Der Annahme, dass alles Unternehmer sind, die Lieferung zu Last & Gefahr des ersten deutschen Unternehmers (A) vollzogen wird ergibt sich folgende Situation

A (Maschinenbauer) an B (Ihr)

Ort = DE
steuerbar, steuerpflichtig 19%

B an C (Kunde Ausl.)
nachfolgende, ruhende Lieferung
Ort = EU-Ausland
--> Ihr müsst euch dem EU-Ausland-Steuergesetz unterwerfen und eure Rechnung mit diesem Steuersatz ausweisen und dort abführen


Gruß Martin


PS: Wie immer alle Angaben ohen Gewähr
Hallo, Martin!

Zunächst einmal vielen Dank!

Wir B bestellen bei Firma A eine Maschine.
Aus Bequemlichkeit und um Transportkosten zu sparen, versendet A die Maschine direkt an unseren Kunden C ins Ausland. Wir beauftragen A mit dem Transport.

A muss die Maschine uns B in Rechnung stellen, wir berechnen die Maschine an den Kunden im Ausland C.

A+B sind in Deutschland, also steuerpflichtig mit 19% - das dachte ich bisher.
Aber der Prüfer behauptet, nachdem A die Maschine transportmäßig ins Ausland verbracht hat, muss A die Rechnung an B ohne Steuer stellen, auch wenn es innerdeutsch ist. B muss dann an C zzgl. der im jeweiligen Land gültigen Mwst. berechnen.

Dass ich ins Ausland eine Rechnung + Mwst stelle - das hab ich noch nie gehört und gemacht. Und ich hab schon einiges ins EU Ausland versandt. Dafür haben wir doch die UstIdnr. oder?

Viele Grüße
Monika
Also A kann euch die Rechnung als EG-Lieferung stellen wenn ihr gleichzeitig gegenüber ihm mit eurer EG-UST-ID (Land C) auftretet. Die könnt ihr beantragen da ihr euch bei der Konstellation sowieso bei C UST rechtlich regestrieren lassen müsst und dann dort sowohl ein innergem. Erwerb (A-B) als auch eine steuerbare + pflichtige (Land C) Lieferung versteuern müsst.

Bloß weil etwas schon einige male gemacht wurde, heißt es nicht dass es richtig ist ;-) Sorry für die harten Worte, aber die Fakten und das Gesetz sagen es nach meinem jetztigem Stand (anhand der mir gelieferten Infos) nunmal so.


Ihr hättet es nur umgehen können, wenn die Vertragsausgestaltung anders gelautet hättet.

Z.b. Ihr beauftrag eine Spedition zu euren Kosten + Risiken welche die Ware dort (A) abholt und ihr wiederum Freihaus nach C liefert. Dann ist B-C eine EG-Lief und A-B 19% Inland.


Hier in 5 Minuten zu erklären ist schlichtweg unmöglich. Sorry.


Viele Grüße


Martin
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