Guten Tag!
Eine in Deutschland ansässige Spedition wurde von einem deutschen Unternehmen mit der Auslieferung zahlreicher Einzelsendungen beauftragt. Der Versand erfolgte innerhalb Deutschlands, die Rechnung der bestellten Ware wird gegenüber den gewerblichen Kunden mit Umsatzsteuer ausgewiesen. Einige Sendungen gingen im Gewahrsam der Spedition jedoch verloren. Nun wurde dem Kunden eine Gutschrift erteilt und gleichzeitig für die Spedition eine Rechnung über den gleichen Wert erstellt.
Nun lehnt eine Sachbearbeiterin in der Buchhaltung der Spedition diese Rechnungen ab. Sie wären zwar im Grunde korrekt, da der Schaden durch die Spedition bestätigt wurde und ein entsprechender Anspruch zum Ausgleich des Schadens besteht. Jedoch müssten diese Schadensrechnungen ohne Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Der Dame wurde entgegnet, dass dies eventuell so sein könne, sie möge dies mittels einer Quelle als Nachweis belegen, aber genau dies könne sie nicht. Sie hätte dies nur mal so gehört.
Als Ergänzung sei vielleicht auch hinzugefügt, dass es sich hierbei nicht um die Deutsche Post handelt. Dies nur zur Klärung, da ja bestimmte Dienste der Post umsatzsteuerbefreit sind. Es handelt sich tatsächlich um eine Spedition im wahrsten Sinne des Wortes.
Gibt es eine Grundlage, weshalb eine Schadensrechnung ohne Umsatzsteuer ausgewiesen werden müsste?
Vorab vielen Dank für die Rückmeldungen!
Gruß
Pingu
Eine in Deutschland ansässige Spedition wurde von einem deutschen Unternehmen mit der Auslieferung zahlreicher Einzelsendungen beauftragt. Der Versand erfolgte innerhalb Deutschlands, die Rechnung der bestellten Ware wird gegenüber den gewerblichen Kunden mit Umsatzsteuer ausgewiesen. Einige Sendungen gingen im Gewahrsam der Spedition jedoch verloren. Nun wurde dem Kunden eine Gutschrift erteilt und gleichzeitig für die Spedition eine Rechnung über den gleichen Wert erstellt.
Nun lehnt eine Sachbearbeiterin in der Buchhaltung der Spedition diese Rechnungen ab. Sie wären zwar im Grunde korrekt, da der Schaden durch die Spedition bestätigt wurde und ein entsprechender Anspruch zum Ausgleich des Schadens besteht. Jedoch müssten diese Schadensrechnungen ohne Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Der Dame wurde entgegnet, dass dies eventuell so sein könne, sie möge dies mittels einer Quelle als Nachweis belegen, aber genau dies könne sie nicht. Sie hätte dies nur mal so gehört.
Als Ergänzung sei vielleicht auch hinzugefügt, dass es sich hierbei nicht um die Deutsche Post handelt. Dies nur zur Klärung, da ja bestimmte Dienste der Post umsatzsteuerbefreit sind. Es handelt sich tatsächlich um eine Spedition im wahrsten Sinne des Wortes.
Gibt es eine Grundlage, weshalb eine Schadensrechnung ohne Umsatzsteuer ausgewiesen werden müsste?
Vorab vielen Dank für die Rückmeldungen!
Gruß
Pingu