Umsatzsteuer bei Vermietung (Sekundär-Geschäft)

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Umsatzsteuer bei Vermietung (Sekundär-Geschäft)
Liebe Community,

ich habe mich hier neu angemeldet und auch gleich eine Frage. Ich hoffe, dass das nicht verpöhnt ist? Noch mehr hoffe ich natürlich, dass mich jemand erleuchten kann. Ich habe leider weder bei Google noch hier in der SuFu ein Antwort gefunden auf mein Anliegen gefunden.

Ich habe eine Firma. Ich verdiene mein Geld mit Dienstleistung/Handel. Nun möchte ich als neuen Zweig Häuser vermieten in erster Linie an Privatpersonen, aber auch an Firmen.

Wie verhält sich das mit den Steuern?

a) Einnahmen: Mieteinnahmen sind Umsatz und müssen daher ja bei der UST mit abgeführt werden - gilt das für private und gewerbliche Mieter? Oder verhält sich das bei privaten Mietern anders?

b) Ausgaben: Wie verhält sich das mit Rechnungen an meine Firma, die ein Gebäude betreffen, welches ich vermiete? Kann ich mir da immer die Vorsteuer ziehen? Oder müsste ich diese netto buchen? Gibt es hier Unterschiede zwischen Privat und Gewerbe? Hängt das mit der Wohnsituation zusammen?

Vielen Dank schonmal für's Lesen meiner Fragen. Kann mir jemand helfen?

Bitte ggf. auch mit Links oder Gesetzes-Verweisen, bzw. ausführlichen Erklärungen belegen.

VG
Zu a) Private Vermietung ist Umsatzsteuerfrei, Ausnahmen wären allerdings sofern es nur kurzfristige Vermietungen sind (also im Sinne eines Hotels / Herberge) und eventuell für Garagen Stellplätze, sofern diese einzeln vermietet sind.

b) Vorsteuerabzugsrecht entsprechend der Aufschlüseelung des Umsatzes. Falls es dem Gewerbemieter zuzuordnen ist ja, bei dem Privatmieter nein. Für das Gesamtgebäude entsprechend dem Verhältnis.

Beides als grobe Orientierung, steuerliche Optimierung nicht ausgeschlossen.

Ich hoffe ein anderer Nutzer hat die entsprechenden Gesetzesverwaise zur Hand bzw. kann es auch noch etwas ausführlicher erläutern.
Zitat
Ich habe eine Firma. Ich verdiene mein Geld mit Dienstleistung/Handel. Nun möchte ich als neuen Zweig Häuser vermieten in erster Linie an Privatpersonen, aber auch an Firmen.

du hast ne firma, aber keinen steuerberater?
wer macht die buchhaltung, die gehälter usw.?

Zitat
Bitte ggf. auch mit Links oder Gesetzes-Verweisen, bzw. ausführlichen Erklärungen belegen.
das ist ein job für deinen steuerberater.
du hast nicht nur eine frage, sondern möchtest kostenlos eine umfangreiche beratung.
Ich gehe mal davon aus, dass Du kein Stundenhotel betreiben willst, sondern langfristig (d.h. > 6 Monate) vermieten willst.

Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (inkl. aufstehender Gebäude) ist nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Der Unternehmer kann jedoch nach Maßgabe des § 9 UStG auf die Steuerfreiheit verzichten und zur Steuerpflicht optieren. Voraussetzung ist dabei insbesondere, dass die Vermietung an einen Unternehmer für dessen Unternehmen erfolgt. Daneben muss der Leistungsempfänger die überlassene Fläche ausschließlich für Umsätze verwenden, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen.

Der Vorsteuerabzug ist in § 15 UStG geregelt. Soweit die Vermietung steuerfrei erfolgt, ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen (§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG).

Die Gesetzeszitate sind unter www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/ nachlesbar. Sofern auf die Steuerbefreiung verzichtet werden soll, rate ich dringend zu einem Gang zum Steuerberater.
Guten Morgen,

vielen Dank für eure Hilfe. Das bestätigt meine Vermutung und beantwortet meine Frage.  :)

VG
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