Umsatzsteuer Google AdWords (EU ohne USt.)

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[ geschlossen ] Umsatzsteuer Google AdWords (EU ohne USt.)
Hallo,

ich bin mir bei folgender Fragestellung nicht sicher. Eventuell könnt ihr mir helfen.

Wie behandelt man die USt. richtig bei einer Rechnung, die aus einem EU-Land kommt und USt.-frei in Rechnung gestellt wurde? Es wird ja gesagt, dass der Rechnungsempfänger die USt. zu tragen hat. Muss ich diese nun irgendwie in der USt.- Erklärung angeben? Da ich VSt.- abzugsberechtigt bin, würde ich ja gleichzeitig die Vorsteuer geltend machen. Also könnte man dies doch weglassen oder?

Ich hoffe, ich habe das halbwegs klar formuliert. Bin für jeden Hinweis dankbar.

LG, Biene
Hallo Biene.

Zitat
Biene quote:
Es wird ja gesagt, dass der Rechnungsempfänger die USt. zu tragen hat.
§ 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG:
(1) Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze:
(…)
5. der innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen Entgelt.

Zitat
Biene quote:
Muss ich diese nun irgendwie in der USt.- Erklärung angeben? Da ich VSt.- abzugsberechtigt bin, würde ich ja gleichzeitig die Vorsteuer geltend machen. Also könnte man dies doch weglassen oder?
Das Finanzamt wird dir nicht den Kopf abreißen, wenn du die Rechnung netto buchst und die Buchung für Umsatzsteuer und Vorsteuer komplett weg lässt, weil am Ende ja sowieso die Zahllast plus minus null ist.
Bei einer Betriebsprüfung wirst du aber auf jeden Fall einen Verweis bekommen, dass du die Steuern separat hättest erfassen müssen. Die extra Felder auf dem Formular für die Umsatzsteuervoranmeldung sind ja schließlich nicht umsonst dafür da.

Zitat
Biene quote:
Wie behandelt man die USt. richtig bei einer Rechnung, die aus einem EU-Land kommt und USt.-frei in Rechnung gestellt wurde?
Ein Beispiel (SKR 03):

<entsprechendes Konto netto> an Kreditor 100 €

1574 abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 % an 1774 Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 %
(19 % von 100 € = 19 € ---> VSt. 19 € und USt. 19 € = +/- 0)

Kreditor an Bank 100 €

Mittlerweile sind die Buchhaltungsprogramme so ausgereift, dass eine manuelle Buchung der Steuern nicht mehr notwendig ist. In Lexware reicht es aus "innergemeinschaftlicher Erwerb 19 % VSt. und 19 % USt. (3425 im SKR 03) an Kreditor" zu buchen. Die Umsatzsteuer wird dann vollautomatisch in die Position 89 und die Vorsteuer in die Position 61 der Umsatzsteuervoranmeldung eingetragen.

Gruß
Sunny  :wink:
Hallo Sunny,

Danke für Deine perfekte Antwort!  :D

LG, Biene
Hallo Sunny,

bin bei der Google Suche über diesen Beitrag  gestolpert und war genau das, was ich gesucht habe.
Da ich Adwords bisher immer einfach netto gebucht hatte, dachte ich mir ich korrigiere wenigstens für Q3/2009 die UstVa.
Also habe ich im Lexware Buchhalter die Adwords Rechnungen auf Konto 3425 (SKR03) gebucht.
Nun wird mir aber in der Umsatzsteuervoranmeldung nur auf Position 89 etwas angezeigt. Position 61 bleibt vollkommen leer und auch der geschuldete Steuerbetrag ist entsprechend um den Adwords-Betrag höher.

Kannst Du mir vielleicht sagen, was da schiefläuft?
Dankesehr schon einmal!
Croydon
Ohje. Sorry, einige Minuten nach dem Post hab ich es dann doch gefunden...
http://support.lexware.de/portal_suppor ... 0000012990
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