Hi!
Ich bin seit einem halben Dutzend Jahren nebenbei Selbstständig. Bisher habe ich meine Buchhaltung recht erfolgreich selbst gemacht, inklusive Umsatzsteuervoranmeldung in manchen Jahren. Das Know-How habe ich aus meiner Schulbildung und von einer Bekannten, die Buchhaltungen für größere AGs macht.
Leider habe ich trotz allem eine kleine mehrere Dutzend Euro kleine Leiche im Keller und habe keine Ahnung wie ich die wieder loswerde. :roll: Meine Bekannte ist leider auch nicht mehr wirklich greifbar, deswegen versuche ich es heute mal hier.
Eckdaten: Einnahmeüberschussrechnung, SKR04, manche Jahre mit Umsatzsteuervoranmeldung, Lexware Buchhalter
Ich buche Gewinne ganz normal auf 4400 Erlöse, dabei wird automatisch das Konto 3805 mit der Umsatzsteuer bebucht. Wareneingänge buche ich auf 5400 und die Vorsteuer bucht's automatisch auf 1405. Am Jahresende habe ich dann alle Umsatzsteuerkonten inklusive des Kontos 3820 Umsatzsteuervorauszahlungen miteinander ausgeglichen indem ich den Differenzbetrag auf das Konto 3840 Umsatzsteuer laufendes Jahr gebucht habe. Nach dem Jahresabschluss habe ich dann den Betrag auf das Konto 3841 USt Vorjahr gebucht (bzw. auf 3845 USt frühere Jahre). Wenn dann der Steuerbescheid kam habe ich das Konto 3841 mit der Umsatzsteuernachzahlung (die Jahre in denen ich keine Umsatzsteuervoranmeldung machen musste) ausgeglichen. Seltsamerweise hat das Amt immer ein paar Euro weniger verlangt als meine Buchhaltung errechnet hat, und einmal hatte ich einmal einen Fehler in der Buchhaltung von einem Vorjahr, den ich dann nachträglich verbessert habe indem ich Buchhaltung über die Lexware Export-Import Funktionen neu aufgebaut habe - damals wusste ich mir nicht anders zu helfen. Auswirkungen hatte das nur auf die Umsatzsteuer, damals verdiente ich noch zu wenig um Lohnsteuer, etc. zahlen zu müssen.
Nun zu meinen Fragen: Ist meine Vorgehensweise buchhalterisch und gesetzlich richtig? Wenn nein, wie wäre es richtig? Wie bekomme ich die Umsatzsteuer der Vorjahre endlich ausgeglichen, muss ich mich beim Finanzamt anzeigen, oder habe ich bessere Alternativen?
PS: Heute verwende ich natürlich die 19% Umsatzsteuer-Konten
Gruß und Danke!
Sebi
Ich bin seit einem halben Dutzend Jahren nebenbei Selbstständig. Bisher habe ich meine Buchhaltung recht erfolgreich selbst gemacht, inklusive Umsatzsteuervoranmeldung in manchen Jahren. Das Know-How habe ich aus meiner Schulbildung und von einer Bekannten, die Buchhaltungen für größere AGs macht.
Leider habe ich trotz allem eine kleine mehrere Dutzend Euro kleine Leiche im Keller und habe keine Ahnung wie ich die wieder loswerde. :roll: Meine Bekannte ist leider auch nicht mehr wirklich greifbar, deswegen versuche ich es heute mal hier.
Eckdaten: Einnahmeüberschussrechnung, SKR04, manche Jahre mit Umsatzsteuervoranmeldung, Lexware Buchhalter
Ich buche Gewinne ganz normal auf 4400 Erlöse, dabei wird automatisch das Konto 3805 mit der Umsatzsteuer bebucht. Wareneingänge buche ich auf 5400 und die Vorsteuer bucht's automatisch auf 1405. Am Jahresende habe ich dann alle Umsatzsteuerkonten inklusive des Kontos 3820 Umsatzsteuervorauszahlungen miteinander ausgeglichen indem ich den Differenzbetrag auf das Konto 3840 Umsatzsteuer laufendes Jahr gebucht habe. Nach dem Jahresabschluss habe ich dann den Betrag auf das Konto 3841 USt Vorjahr gebucht (bzw. auf 3845 USt frühere Jahre). Wenn dann der Steuerbescheid kam habe ich das Konto 3841 mit der Umsatzsteuernachzahlung (die Jahre in denen ich keine Umsatzsteuervoranmeldung machen musste) ausgeglichen. Seltsamerweise hat das Amt immer ein paar Euro weniger verlangt als meine Buchhaltung errechnet hat, und einmal hatte ich einmal einen Fehler in der Buchhaltung von einem Vorjahr, den ich dann nachträglich verbessert habe indem ich Buchhaltung über die Lexware Export-Import Funktionen neu aufgebaut habe - damals wusste ich mir nicht anders zu helfen. Auswirkungen hatte das nur auf die Umsatzsteuer, damals verdiente ich noch zu wenig um Lohnsteuer, etc. zahlen zu müssen.
Nun zu meinen Fragen: Ist meine Vorgehensweise buchhalterisch und gesetzlich richtig? Wenn nein, wie wäre es richtig? Wie bekomme ich die Umsatzsteuer der Vorjahre endlich ausgeglichen, muss ich mich beim Finanzamt anzeigen, oder habe ich bessere Alternativen?
PS: Heute verwende ich natürlich die 19% Umsatzsteuer-Konten
Gruß und Danke!
Sebi