Umsatzsteuer

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[ geschlossen ] Umsatzsteuer, Umsatzsteuervoranmeldung
Und weiter gehts in der Klausurvorbereitung:  :)

"Eine weitere Besonderheit der Umsatzsteuerproblematik besteht darin, dass jeder steuerpflichtige Unternehmer die entstandene Um-satzsteuer für den jeweiligen Voranmeldezeitraum nach amtlichen Vordruck (Formular USt.-Voranmeldung) selbst zu berechnen hat. Das ausgefüllte Formular ist auf elektronischem Wege am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraumes dem zuständigen Finanz-amt zu übermitteln, ein Betrag ist zum Termin zu überweisen. Ob und für welchen Zeitraum USt.-Voranmeldungen abzugeben sind, ist abhängig von der Höhe der Umsatzsteuer des Vorjahres. "



Heißt das in der Praxis: Firma xy bekommt am 8.12 eine Rechnung und muss die umsatzsteuervoranmeldung dafür erst bis zum 10.01 überweisen?
Hallo Studine,

Zitat
Studine schreibt:
Heißt das in der Praxis: Firma xy bekommt am 8.12 eine Rechnung und muss die umsatzsteuervoranmeldung dafür erst bis zum 10.01 überweisen?
Ich vermute Du meinst das richtige aber es muss heißen:

Firma stellt am 08.12 eine Rechnung und zahlt/meldet erst zum 10.01.
oder
Firma erhält eine Rechnung zum 08.12 und kann die Vst. erst zum 10.01 geltend machen.

Innerhalb der Bilanz sind diese offenen Summen entweder Vbk. oder Fdg. gegenüber dem FA.


Gruß

Andreas
Bearbeitet: Ansimi - 09.09.2010 13:44:31
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo,

wenn ich Studine nicht falsch verstehe, glaube ich sie meinete obd as Finanzamt dir eine Rechnung schickt.

Nein, du füllst das Forular aus, bekommst nen Betrag und überwiest den an das Finanzamt.

Jetzt schlagt mich Tod (oder auch nicht), wenn ich mich irre aber du bekommt zum Jahresende dann eine Zusammenfassung mit deinen Vorrauszahlungen und den tatsächlich zu zahlenden Betrag.

Gruß Reaper
Die Aufgabe dazu lautet: Firma soundso überweißt am 6.1.    10.000€ umsatzsteuervoranmeldung  für die rechnung, die sie am 8.12 bekommen haben.
Wie lautet dafür dann der Buchungssatz?
Hallo studine,

könntest Du die Aufgabe mal komplett einstellen den die Kurzfassung ist nicht schlüssig.
Wenn eine Firma eine Rechnung bekommt dann kann Sie Vst. ziehen, sprich die enthaltene Ust. bekommt Sie vom FA zurück und wird Sie nicht im Januar ans FA überweisen. ;)

Find es aber Klasse das du mit deinem ersten Beitrag erstmal nur Hintergrundwissen abgefragt hast um vielleicht dann selber auf die Buchungssätze zu kommen, das ist eine Klasse Diskusionsgrundlage. :klatschen:  

Bin morgen leider ab 9:00 Uhr den ganzen Tag unterwegs aber wir haben soviele Experten hier, da wird Dir dann bestimmt einer weiterhelfen.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Das war die gesamte Aufgabe. (wörtlich)

Wir bekommen in der Klausur 15 derartige Vorfälle, zu denen wir dann die BS bilden müssen, alles buchen, SBK, GuVK, sowie abschließende BS.

Das Thema macht mir Spaß und es bringt mir ja nichts, wenn ich nicht lerne sowas selbst zu lösen.  Man kann sich schließlich nicht an alles erinnern was man nicht begriffen hat.  :)
Hallo Studine,

Zitat
Die Aufgabe dazu lautet: Firma soundso überweißt am 6.1. 10.000€ umsatzsteuervoranmeldung für die rechnung, die sie am 8.12 bekommen haben.
Wie lautet dafür dann der Buchungssatz?

Verstehe ich nicht?
Was ist das denn für eine Eingangsrechnung auf die man UST abführt? :o

Stell die Aufgabe wie Ansimi geschrieben hat einfach komplett in den Thread ein!

Das spart viel Zeit und Rätselraten! ;)

Gruß
Andreas

EDIT:
oder meinst du mit Rechnung die USTZahllast vom FA?
Bearbeitet: Andriko - 10.09.2010 00:05:43
Es gibt zwei Möglichkeiten die ein Unternehmer hat.
Er bucht auf das Umsatzsteuerkonto oder auf das
Umsatzsteuer-Vorauszahlungs-Konto.

1. Umsatzsteuer 19% an Bank
2. USt-Vorauszahlungen an Bank
Beste Grüße BiBu
Ich dachte spontan an das erste. ich werde momentan nur immer unsicher wenn da irgendwie ein Jahreswechsel mit im Spiel ist..  Bei PRAP und ARAP bin ich noch nicht angekommen
Irgendwie drehen wir uns hier im Kreis :denk:

Ich stell mal ein Beispiel ein.

Firma erhält eine Rechnung am 8. Dez.2009 über 119 Euro.

Dann wäre dann folgende Buchungen zu tätigen
Aufw. f. Roh......... (100 Euro)
sonst. VG, davon aus Vst. (19 Euro)
-------------------------------------------------------an Vbk. aus L+L 119 (Euro)

so nun bezahlt die Firma am 06. 01.2010 die Rechnung, dann bucht man:
Vbk. aus L+L (119 Euro) an Guth. bei. Kredi... (119 Euro)


Die Zahlung ans FA wird eigentl. in der reinen Schulform nicht behandelt, zumind. mir noch nicht untergekommen, da das HGB hier keinen klaren Gliederungspunkt anbietet.
In der Praxis werden die Vbk. und Fdg. Konten aus der Ust. zusammengefasst und dort ein weiteres Konto geführt wo alle Beträge des FA eingebucht werden. Somit sieht man in diesem Auswertungspunkt ob alle Konten zusammen ausgeglichen sind oder nicht.


Hoffe das wir damit ein wenig weiterkommen.


Gruß

Andreas
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