Umsatzsteuererklärung

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Umsatzsteuererklärung, Wie ist der Ablauf der Umsatzsteuerabführung
Hallo liebe Forumsnutzer,

ich bin im Thema Umsatzsteuervoranmeldung- und Erklärung noch nicht vollständig informiert. Wir machen unterjährig mit einer Dauerfristverlängerung die Umsatzsteuervoranmeldung. Diese muss auch zum Dezember gemacht werden.
Wie läuft das dann mit der endgültigen Erklärung für 2015? Macht diese Erklärung in der Regel der Steuerberater?
Bis wann ist hier die Abgabefrist?
Kann ich bis zur Abgabe der Erklärung die Voranmeldungen jederzeit berichtigen?

Kennt evtl. jemand ein gutes Buch/ guten Leitfaden zur Abführung der Umsatzsteuer?

Vielen Dank für eure Hilfe!  :)

Grüße
Moin,

die Steuererklärung macht ihr selber oder euer Steuerberater. Frist für die Abgabe ist der Mai des Folgejahres, der Berater kann aber eine Fristverlängerung beantragen bis zum Dezember, in begründeten Fällen auch bis zum Februar des übernächsten Jahres.

Die Voranmeldungen können jederzeit berichtigt werden.

Ein Buch zur Abführung der USt gibt es nicht. Alles Wichtige steht im Gesetz. Grundsätzliche Lehrbücher zur USt gibt es bei Haufe, Beck oder NWB jede Menge
Grüße aus dem Rosendorf Steinfurth
Hallo,

Die endgültige Erklärung muss bis zum 30.09. des Folgejahres eingereicht sein. I.d. R. haben die Buchhaltungsprogramme dafür schon einen automatisierte Vorlage. Wenn Du Dir unsicher bist dann lass es lieber den Steuerberater machen. Aber eigentlich ist die USt-Erklärung relativ einfach und man kann es auch selbst machen.

LG, Biene
die Frist 30.9. gibt es nicht!
Erklärungen ohne Stb  bis 31.5.;  mit Stb  bis 31.12.
Ausnahme: FA fordert vorher an!

E.
Hallo,

kleine Ergänzung: Die Frist 30.09. gibt es m.E. durchaus, wenn auch nicht so vordergründig. Mit Steuerberater oder für bestimmte Berufsgruppen, z.B. Freiberufler, ist die Verlängerung  der Frist bis zum 30.09. ohne Fristverlängerungsantrag möglich. Die Frist verlängert sich automatisch bis 30.09..

Kann aber auch sein, dass ich da nicht mehr so ganz auf dem Laufenden bin ;)

Gruß, Buchi
ja, das ist so! Seit wann gibt es vorder- oder hintergründige Fristen?
E.
Hallo Filei,

erst mal keine Panik wegen der Erklärung. Wenn Ihr einen Steuerberater habt, dann erledigt dieser alle notwendigen Steuererklärungen für Euch. Das heisst Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer- , Gewerbesteuer- und natürlich Umsatzsteuererklärung.
Wie eugenie schon ausgeführt hat, ist die gesetzliche Abgabefrist der 31.05. des Folgejahres. Bei Steuerpflichtigen die durch einen Steuerberater vertreten werden verlängert sich diese Frist auf den 31.12. des Folgejahres.

Zum kleinen Disput zwischen Buchi und eugenie sei gesagt. Den Termin 30.9. hat es tatsächlich gegeben. Vor zwei Jahren und davor war dies noch die Frist für die Steuerpflichtigen die von einem Steuerberater vertreten wurden. Dies wurde erst in jüngster Zeit auf den 31.12. erweitert. Für einzelne Berufsgruppen existiert jedoch keine gesonderte Frist, wenigsten kenne ich keine.

MfG
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