Umsatzsteuerlagerregelung

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[ geschlossen ] Umsatzsteuerlagerregelung
Hallo liebe Foren Mitglieder,

ich bräuchte eure Hilfe.

Ich versuche mich gerade etwas schlau zu machen über die im Umsatzsteuergesetz genannten Umsatzsteuerlager.

In meinen Richtlinien finde ich hierbei einen Verweis auf das BMF-Schreiben vom 28.01.2004, BStBl. I S. 242 leider konnte ich bisher dieses Schreiben nirgends finden. Hat jemand daher einen Link zu diesem Schreiben?

Mir gehts im Wesentlichen darum, wie werden Gegenstände steuerlich behandelt, die dort eingelagert werden?
Wie ist die steuerliche Behandlung, wenn Sie ausgelagert werden?

Lieferungen innerhalb von Lagern sind meines Wissens nach USt. befreit.

Gruß Reaper
Meinst du die Umsatzsteuerbefreiung im Zusammenhang mit der Steuerlagerregelung
§ 4 Nr. 4 a und Nr. 4 b UstG

Diese Steuerbefreiung im Zusammenhang mit einem Steuerlager betrifft

Lieferungen in ein Steuerlager,
ruhende Lieferungen innerhalb eines Steuerlagers und
bewegte Lieferungen zwischen zwei Steuerlagern.
Beste Grüße BiBu
Hallo BiBu+,

ja genau die meine ich.
Diese Regelung betrifft nur solche Gegenstände die in der Anlage 1 aufgelistet werden.
Als Lagerhalter kommt jeder Unternehmer in Betracht der Gegenstände der Anlage 1 in
seinem Unternehmen lagern kann. Das zuständige Finanzamt muß die Einrichtung und
den Betrieb eines Umsatzsteuerlagers bewilligen. Diesbezüglich muß ein
wirtschaftliches Bedürfnis vorliegen, das gilt schon wenn Gegenstände mehrfach
ohne Warenbewegung umgesetzt werden, z. B. an Warenterminbörsen.
Beste Grüße BiBu
Zum BMF-Schreiben geht's hier:

http://treffer.nwb.de/completecontent/dms/content/000/125/Content/000125519.htm


Gruß
Gustav
Ich danke euch.

Dann werde ich mich mal gleich damit auseinander setzen.

Gruß Reaper
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