@Igor
ja natürlich. also optional freiwillig. du kannst dann aber auch keine Vorsteuer geltend machen
Der Begriff Kleinunternehmer ist eigentlich nur ein Begriff für die Besteuerung.
Das hat wenig mit deiner Rechtsform (Einzelunternehmer) zu tun.
Ich würde mich auf Aussagen in diesem Forum nicht verlassen. ist nicht das erste Mal, dass hier nur Halb- Unwahrheiten aus dem Netz präsentiert werden.
Zitat |
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sogehts schreibt: Die Umsatzsteuerpficht hängt nicht an der Unternehmensart, sondern an der Teilhabe am Geschäftsverkehr. Und die Paragraphen gelten für alle gleich. Nur bitte beachten: Im § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG wird in die Grenze von 17.500 Euro auch die (fiktiv) auf die Umsätze entfallende Umsatzsteuer eingerechnet ("... wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der daraif emtfallenden Steuer ...."). Also im Endeffekt wird es bei Umsätze ab 14,700 Euro knapp mit dem Kleinunternehmer. |
wie kann man nur solchen Unfug verbreiten???
Weil man keine Ahnung hat oder zu faul ist selber zu recherchieren???
Da wird ein im Netz leider verbreiteter Satz gerne mal benutzt, der hinten und vorne falsch ist!
Den habe ich vor Jahren auch gesehen und mir kam das gleich suspekt vor. so ist das halt... 8)
Ist also falsch! 17.500 sind der Umsatz und da muss man nicht Steuer oder sonstwas ein- oder rausrechnen.
Der Schwachsinn steht auch nirgends im § 19.....nirgends!!!!! Somit ist sogar noch falsch zitiert.
14,700 Umsatz und knapp.. wenn ich so was lese (wenn dann netto Umsatz, oder??) ... 17.500 ist die Grenze und fertig! Umsatz ist Umsatz und das brutto! hat man 18.000 werden EVENTUELL 19% Umsatzsteuer fällig und die 18.000 werden als brutto angesehen. Wie man das dann in der EKS macht ist nicht das Problem vom FA. I. d. R. ist es ja dann ein neues Jahr in dem die Zahlung rausgeht.
richtig zitiert steht da im
§19 (3) Gesamtumsatz ist die Summe der vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1Tipp: steuerbare Umsätze sind nicht netto Umsätze so wie du es schreibst! Sondern alle die, wie dann weitergeführt wird, keine Ausnahmen sind.
Also alle Umsätze und die Grenze ist 17.500 und nicht 14.700 ! Wo steht das eigentlich???
google hilft eigentlich, manchen wohl nicht.
Außerdem erst wenn es das 3. Jahr passiert.
Z. B.
17.000 Jahr 1
18.000 Jahr 2 (sogar bis 50.000!)
17.000 Jahr 3
bleibt alles beim Kleinunternehmer!
Nachtrag:
Vermutlich ist der von "so gehts " zitierte Teil einfach irreführend:
...wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.
...zuzüglich der darauf entfallenden Steuer <--- das muss da zwangsläufig drin stehen, damit es hinterher keine Diskussionen gibt was netto und was brutto ist.
kommt man über die 50.000 ist das brutto , da Steuer inklusive und man muss nicht darauf noch Steuer zahlen, was mehr wäre.
Da aber bis 17.500 überhaupt keine Steuer ausgewiesen oder Vorsteuer gezogen wird, ist diese Aussage solange völlig uninteressant. Daher muss doch schon die Logik greifen...???