Hallo,
ich habe ein etwas für mich kompliziertes Problem.
Folgende Situation, ich bin freiberuflicher Grafiker und war am Anfang als Kleinunternehmer tätig, also habe keine 19% berechnet.
Ich habe 2018 die Einkommensteuererklärung für 2017 gemacht mit der Anlange für die Einnahmeüberschussrechnung wie sonst auch.
Ich kam auf etwa 20.000 Einnahmen, wobei davon knapp 7.000€ Ausgaben waren. Also hatte ich am Ende einen Gewinn von knapp 13.000€.
Im August 2018 kommt dann Post vom FA wo steht:
Änderung der Zahlungsweise
Sie haben bisher keine Umsatzsteuer angemeldet.
Ihre ggf auf das Jahr hochgerechnete Umsatzsteuer für 2018 beträgt mehr als 1.000€ aber weniger als 7.500€.
Sie sind daher gemäß Umsatzsteuergesetz verpflichtet, Umsatzsteuervoranmeldungen erstmals für das 4. Quartal 2018 vierteljährlich zu erstellen.
Ich habe quasi somit erst ab August 2018 angefangen 19% MwSt auf meine Rechnungen dazuzuberechnen.
Nun sitze ich vor der Umsatzsteuererklärung und weiß nicht genau wie ich mit den Monaten vor dem August umgehen soll, wo ich keine 19% berechnet habe.
Muss ich jetzt quasi die 19% von diesen Einnahmen selber bezahlen?
Also wenn mir ein Kunde z.b. 100€ gezahlt hat (ohne MwSt), muss ich dann quasi 19% MwSt davon nun selber aus eigener Tasche zahlen?
Bin da etwas überfordert und hoffe auf eine schnelle Hilfe.
Vielen lieben Dank.
ich habe ein etwas für mich kompliziertes Problem.
Folgende Situation, ich bin freiberuflicher Grafiker und war am Anfang als Kleinunternehmer tätig, also habe keine 19% berechnet.
Ich habe 2018 die Einkommensteuererklärung für 2017 gemacht mit der Anlange für die Einnahmeüberschussrechnung wie sonst auch.
Ich kam auf etwa 20.000 Einnahmen, wobei davon knapp 7.000€ Ausgaben waren. Also hatte ich am Ende einen Gewinn von knapp 13.000€.
Im August 2018 kommt dann Post vom FA wo steht:
Änderung der Zahlungsweise
Sie haben bisher keine Umsatzsteuer angemeldet.
Ihre ggf auf das Jahr hochgerechnete Umsatzsteuer für 2018 beträgt mehr als 1.000€ aber weniger als 7.500€.
Sie sind daher gemäß Umsatzsteuergesetz verpflichtet, Umsatzsteuervoranmeldungen erstmals für das 4. Quartal 2018 vierteljährlich zu erstellen.
Ich habe quasi somit erst ab August 2018 angefangen 19% MwSt auf meine Rechnungen dazuzuberechnen.
Nun sitze ich vor der Umsatzsteuererklärung und weiß nicht genau wie ich mit den Monaten vor dem August umgehen soll, wo ich keine 19% berechnet habe.
Muss ich jetzt quasi die 19% von diesen Einnahmen selber bezahlen?
Also wenn mir ein Kunde z.b. 100€ gezahlt hat (ohne MwSt), muss ich dann quasi 19% MwSt davon nun selber aus eigener Tasche zahlen?
Bin da etwas überfordert und hoffe auf eine schnelle Hilfe.
Vielen lieben Dank.