Unterschied Vst Ausland steuerbar Steuerfrei / Vst Inland steuerbar steuerfrei

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Hallo zusammen,

kann mir jemand den Unterschied zwischen Vst Ausland steuerbar Steuerfrei und  Vst Inland steuerbar steuerfrei erklären?! Im SAP sind diese 2 Steuerschlüssel hinterlegt, aber es gibt immer wieder Probleme beim Verbuchen weil niemand genau weiss wann welches Steuerkennzeichen gesetzt werden muss.
Akueller Fall: wir haben eine Rechnung aus Österreich erhalten, ohne Steuerausweis, mit Hinweis auf eine steuerfreie, innergemeinschaftliche Lieferung (Hinweis: Waren wurden geliefert). Diese Rechnung müssen wir nun bei uns in der Buchhaltung verbuchen - aber mit welchem Steuerkennzeichen?! Hinzu kommt, dass diese Rechnung weiterbelastet wird an einen Kunden von uns. Ändert diese Tatsache nochmal etwas am Steuerkennzeichen?!

Vielen Dank für eure Hilfe!
Hallo,

vielleicht kann dir dieser Umsatzsteuer-artikel schon weiterhelfen.

Da es ein innergemeinschaftlicher Erwerb ist, und hoffentlich ist ust-ids entsprechend bekannt sind, müsste ihr die Umsatzsteuer für dieser Einkauf abführen. Gleichzeitig könnt ihr Vorsteuer geltent machen.

Was genau die Schlüssel bei SAP bedeuten kann ich im Moment nicht sagen.

Gruß Reaper
Hallo rewe_abt,

mit SAP hab ich selber noch nicht gearbeitet. Jedoch muss in deinem Beispiel die Softw. zu deiner Buchung eine 2. Buchung erzeugen die ein Ust.- und Vst.- Konto anspricht.

Im Normalfall zieht die Softw. ansonsten ja nur die Vst. aus einer Rechnung.

Beispiel mit 100 Euro (bei innergem. Lieferung)
100 Euro = Aufwand an Bank/Kasse
und zusätzl. von der Softw 19 Euro = Vst. an Ust.

Mit ein wenig probieren sollte man das jetzt rauskriegen, wann die Softw. was macht.


Gruß

Andreas

PS: Reaper war etwas schneller
Bearbeitet: Ansimi - 19.11.2010 12:02:54
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Ja die UST ID ist angeben. Wo müsste ich dann rein theoretisch in der Ust-voranmeldung die abgeführte Umst. angeben und als  Vorsteuer wieder gelten machen?! dh. ich buche die Rechnung die ich erhalten habe einfach mit 19 % deutscher UST ein und führe diese dann wieder ab?!
Ändert sich aber etwas daran weil ich die Rechung eigentlich einfach nur an einen anderen Kunden weiterleite?! Sprich eigentlich sollte der Österreicher die Rechnung gleich zu unserem Kunden (auch D) schicken, hat es aber dann doch über uns gemacht und somit buchen wir die Rechnung erstmal ein und belasten sie dem kunden dann weiter.
Position 89 für die Umsatzsteuer
Position 61 für die Vorsteuer
Beste Grüße BiBu
Zitat
BiBu+ schreibt:
rsteuer

vielen Dank!
nur nochmal kurz ob ich den § 3a Abs. 2 UStG richtig verstanden habe:
wir (UN in D) bereiten Ware (Dienstleistung) für einen Österreicher in D auf. Die Rechnungserstellung erfolgt ohne Ausweis der Mehrwertsteuer. Sprich der Österreicher muss bei sich die Umsatzsteuer schulden. Ich muss lediglich die Daten in der ZM angeben (innergemeinschaftilche sonstige Leistung)
Ein Augenblick:

Bis jetzt hies es immer ein Ö Unternehmen liefert an euch D und ihr gibt an Kunden D weiter. So bin ich jetzt davon ausgegangen.

Dann läge eine innergemeinschaftliche Lieferung vor. Aber irgendwie scheint das gerade komplizierter zu werden. Könntes du den Fall genauer beschreiben?
Zitat
Reaper-RWP schreibt:
Ein Augenblick:

Bis jetzt hies es immer ein Ö Unternehmen liefert an euch D und ihr gibt an Kunden D weiter. So bin ich jetzt davon ausgegangen.

Dann läge eine innergemeinschaftliche Lieferung vor. Aber irgendwie scheint das gerade komplizierter zu werden. Könntes du den Fall genauer beschreiben?

sorry für die Verwirrung....das is ein anderer Sachverhalt...mein letzter Beitrag gehört eigentlich nicht zum o.g. Thema - sorry ;o)
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