USt. auf Rechnung / Dienstleistung / Auftraggeber (DE) - Rechnungsempfänger (EU) - Lieferort (DE)

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Hallo,

ich habe zwei Fragen zur Ausweisung der Umsatzsteuer auf einer Rechnung (B2B, Dienstleistung):

Frage 1: (USt.-Satz in Artikelzeile? Brutto = Netto?)
Unser Auftraggeber (Sitz in DE, Dortmund) beauftragt uns mit der Erbringung von Dienstleistungen, wobei die Dienstleistungen in einer Niederlassung unseres Auftraggebers in München stattfindet. Die Rechnung geht an den Konzernhauptsitzt unseres Auftraggebers, der in Frankreich ist.

Art..-Nr.   Art.-Beschreibung             Menge   Einh.   Preis/Einh.   USt.-Satz   Summe
DL1000   Beratungsdienstleistung   6            Std.     125,00          ?                750,00
DL2000   Dokumentationsdienstl.    2            Std.     125,00          ?                250,00
Netto      1.000,00    
USt.                    ?
Brutto                 ?

Frage 2:
Unser Auftraggeber (Sitz in EU, Frankreich) beauftragt uns und die Rechnungsadresse ist jetzt Dortmund; die Dienstleistung wird wieder in München erbracht. Wie lautet die Angabe des USt.-Satzes in der Artikelzeile und ist der Rechnungsendbetrag Brutto = Netto, d. h. es werden keine USt.-berechnet und auch nicht ausgewiesen?

Welche USt.-IdNr. muss auf den jeweiligen Rechnungen. Vom Auftraggeber oder Rechnungsempfänger

Vielen, vielen Dank vorab!

Gruß
Angela
Bearbeitet: Angela1970 - 04.10.2014 12:48:46 (Zusatzfrage gestellt: Welche USt.-IdNr. muss auf den jeweiligen Rechnungen. Vom Auftraggeber oder Rechnungsempfänger)
Moin!
Zitat
ich habe zwei Fragen zur Ausweisung der Umsatzsteuer auf einer Rechnung (B2B, Dienstleistung):

]Frage 1: (USt.-Satz in Artikelzeile? Brutto = Netto?)
Unser Auftraggeber (Sitz in DE, Dortmund) beauftragt uns mit der Erbringung von Dienstleistungen, wobei die Dienstleistungen in einer Niederlassung unseres Auftraggebers in München stattfindet. Die Rechnung geht an den Konzernhauptsitzt unseres Auftraggebers, der in Frankreich ist.

Frage 2:
Unser Auftraggeber (Sitz in EU, Frankreich) beauftragt uns und die Rechnungsadresse ist jetzt Dortmund; die Dienstleistung wird wieder in München erbracht. Wie lautet die Angabe des USt.-Satzes in der Artikelzeile und ist der Rechnungsendbetrag Brutto = Netto, d. h. es werden keine USt.-berechnet und auch nicht ausgewiesen?

Mal abgesehen davon, dass es unter Umständen auch auf die Art der Dienstleistung ankommt, sind meiner Meinung nach beide Fälle nach dem Bestimmungslandprinzip gem. § 3a Abs. 2 UStG zu buchen. Also ohne USt.

Zitat
Welche USt.-IdNr. muss auf den jeweiligen Rechnungen. Vom Auftraggeber oder Rechnungsempfänger

Na eure!

Gruß
Zitat
bdirk schreibt:
Mal abgesehen davon, dass es unter Umständen auch auf die Art der Dienstleistung ankommt, sind meiner Meinung nach beide Fälle nach dem Bestimmungslandprinzip gem. § 3a Abs. 2 UStG zu buchen. Also ohne USt.
Der § beschreibt doch aber, dass Fall 2 mit USt. zu buchen ist, oder habe ich den § nicht richtig interpretiert ;) . Hier ist doch der Auftraggeber auch im Inland.
Spielt die Rechnungsadresse eine Rolle bei der Berechnung der USt. - oder wird immer vom Auftraggeber ausgegangen? In unserem Fall geht es ausschließlich um beratende Dienstleistung im Bereich IT.

Zitat
bdirk schreibt:
Zitat: Welche USt.-IdNr. muss auf den jeweiligen Rechnungen. Vom Auftraggeber oder Rechnungsempfänger
Na eure!
Muss die USt. von uns nicht nur auf Rechnungen, wenn der Auftraggeber aus der EU kommt? Aber ich meinte etwas anderes: Muss zusätzlich zu unserer USt.-IdNr. noch zusätzlich die vom Auftraggeber oder vom Rechnungsempfänger auf der Rechnung
Zitat
Spielt die Rechnungsadresse eine Rolle bei der Berechnung der USt. - oder wird immer vom Auftraggeber ausgegangen? In unserem Fall geht es ausschließlich um beratende Dienstleistung im Bereich IT.
Nun, als Außenstehender würde ich grundsätzlich davon ausgehen, dass der Rechnungsempfänger auch Auftraggeber ist!  ;)
Zitat
Muss die USt. von uns nicht nur auf Rechnungen, wenn der Auftraggeber aus der EU kommt? Aber ich meinte etwas anderes: Muss zusätzlich zu unserer USt.-IdNr. noch zusätzlich die vom Auftraggeber oder vom Rechnungsempfänger auf der Rechnung
Nein.
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