USt bei Provision?

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[ geschlossen ] USt bei Provision?
folgender Sachverhalt:

ein Großhändler bezieht seine Ware bei einer Industrie, es handelt sich um Lebensmittel. Er bekommt hierfür vierteljährlich eine Umsatzprovision, die sich natürlich nach der Umsatzhöhe richtet, in diesem Fall 1%.

Für diese Provision bekommt er aber keine Gutschrift, sondern berechnet diese dem Industrieunternehmen.
Diese Rechnung wird mit 7% USt ausgewiesen, da es sich nach Meinung des Großhändlers um Lebensmittel handelt.
M.E. handelt es sich aber um eine Provision, wie auch auf der Rechnung beschrieben, somit müßte diese doch mit 19% USt ausgewiesen werden - oder sehe ich das falsch!!

:denk:
Bilanzbuchhalteranwärterin / gepr. Wirtschaftsfachwirtin (IHK)
Hallo Büchermaus,

sehe ich genauso.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Was mache ich nun mit so einer Rechnung? Auf 19% bestehen oder so verbuchen !!
Bilanzbuchhalteranwärterin / gepr. Wirtschaftsfachwirtin (IHK)
Das ist eigentl. nicht dein Problem, du darfst nun nur 7% Vst. ziehen, muss dich auch nicht weiter interessieren da du egal welcher Steuersatz angewendet wird immer unterm Strich die Nettosumme als Aufwand hast. Ebenfalls wird bei einer BP bei euch im Haus euer vorgehen nicht beanstandet.
Der Großhändler hat ein Problem, für die nicht ausgewiesene Ust. haftet dann er.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Danke  :klatschen:
Bilanzbuchhalteranwärterin / gepr. Wirtschaftsfachwirtin (IHK)
Guten Morgen allerseits!

Ich will nochmal nachfragen: Der Großhändler bezieht Ware von einem Hersteller. Je Quartal wird geschaut, wie hoch der Wert der bestellten Waren war. Entsprechend erhält der Großhändler vom Hersteller einen Rabatt, der als "Provision" bezeichnet wird?

Wenn das so zutreffend ist, liegt kein eigenständiger Umsatz vor, sondern es handelt sich um eine ganz normale Minderung des Entgelts nach § 17 UStG, auch wenn diese Minderung als Provision bezeichnet wird. Maßgeblicher Steuersatz ist der der zugrundeliegenden Warenlieferung (hier dann 7 %, wenn es sich um Lebensmittel handelt). Ggfs. muss auf 7 % / 19 % aufgeteilt werden.


Gruß und einen schönen Tag
Gustav
Bearbeitet: Gustav - 13.01.2011 07:34:46
Morgen Gustav,

interessant deine Ausführung und wenn der Lieferer die Gutschrift erstellt hätte wäre ich auch deiner Meinung.
Hier jedoch stellt der Empfänger die Rechnung für seine Abnahmeleistung.

Würdest Du dann immer noch so entscheiden?


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas,

auf jeden Fall.

Dem Vorgang liegt keine eigenständige Leistung zugrunde, die abgerechnet werden könnte. Die Warenabnahme durch den Großhändler ist keine Leistung, sondern logischer Gegenpart der Lieferung des Herstellers (ohne Abnahme keine Lieferung, denn die Verschaffung der Verfügungsmacht an der Ware ist Teil der Lieferung, siehe § 3 Abs. 1 UStG).

M.E. handelt es sich bei der Provisionsanforderung auch nicht um eine eigenständige Rechnung, sondern um eine Berichtigung der ersten Rechnung.

Gruß
Gustav


P.S.: Bin den ganzen Vormittag verhindert und kann deshalb erst am Nachmittag wieder reinschauen.
Alles klar Gustav,

wenn man es so begründet, neig ich dazu Dir zu folgen, vorallem da Ust. dein Spezialgebiet ist.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
In der Regel schließt doch der Hersteller Verträge/Vereinbarungen mit den Abnehmern ab.
Nach Abschluß des Jahres gibt es dann oftmals einen Barscheck den sogenannten Bonus. Dieser
stellt dann keine Minderung einer expliziten Rechnung dar denn es ist ein nachträglich gewährter Preisnachlass.
Er staffelt sich meist nach der Höhe des Umsatzes. Der Lieferant will damit den Kunden veranlassen
möglichst viel bei ihm zu kaufen. Der Bonus mindert ebenso wie der Skonto
beim Lieferanten Ertrag und Umsatzsteuer, beim Kunden Vorsteuer und Anschaffungskosten.
Bearbeitet: BiBu+ - 13.01.2011 09:23:03
Beste Grüße BiBu
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