Hallo da draußen,
folgender SV:
wir (=Unternehmen in D) liefern direkt aus unserem Werk in Polen Ware an unseren Kunden (auch in D):
also innergemeinschaftliche Lieferung mit polnischer USt-ID steuerfrei - kein Problem.
Jetzt hat unser polnisches Werk eine Sonderfahrt mit PKW geleistet und wir wollen die entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung stellen.
M.E. auch ohne USt - da die Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung teilt. Meine Vorgesetzte sieht das aber anders, da wir die RG innerhalb D stellen. Aber das tun wir ja für die Ware genauso. Wer hat nun Recht?
Und muss dann auch die polnische USt-ID und der Vermerk "innergemeinschaftliche Lieferung im Rahmen eines Reihengeschäfts" auf die Rechnung?
folgender SV:
wir (=Unternehmen in D) liefern direkt aus unserem Werk in Polen Ware an unseren Kunden (auch in D):
also innergemeinschaftliche Lieferung mit polnischer USt-ID steuerfrei - kein Problem.
Jetzt hat unser polnisches Werk eine Sonderfahrt mit PKW geleistet und wir wollen die entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung stellen.
M.E. auch ohne USt - da die Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung teilt. Meine Vorgesetzte sieht das aber anders, da wir die RG innerhalb D stellen. Aber das tun wir ja für die Ware genauso. Wer hat nun Recht?
Und muss dann auch die polnische USt-ID und der Vermerk "innergemeinschaftliche Lieferung im Rahmen eines Reihengeschäfts" auf die Rechnung?