Ust. Lieferung ins EU-Ausland, Rechungsstellung jedoch innerhalb Deutschland

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Ust. Lieferung ins EU-Ausland, Rechungsstellung jedoch innerhalb Deutschland
Hallo zusammen,

ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mir helfen, da ich gerade ein wenig auf dem Schlauch stehe.

Ein Kunde in Deutschland bestellt bei uns Ware. Geliefert werden soll frei Haus zu seiner Niederlassung in Holland, die Berechnung soll nach Deutschland erfolgen. Muss ich in diesem Fall mit oder ohne MwSt. berechnen? Eine Ust.-Ident.-Nr. liegt mir von beiden vor.

Danke vorab für die Hilfe!

LG
Hallo Dori77,

ich denke mit USt. Die Anwendung der holländischen USt-ID hätte bei Auftragserteilung vereinbart werden müssen.

MfG
Hallo,

wichtig ist immer, WOHIN die Ware gelangt.
Da die Ware nach Holland geliefert wird, ist Ort der Lieferung Holland. Demnach handelt es sich um einen steuerbaren Umsatz der in Holland der USt unterliegt.
Du darfst die Rechnung ohne dt. USt stellen, soweit du nachweisen kannst, dass die Ware tatsächlich nach Holland gelangt (Gelangensbestätigung!) und du an einen Unternehmer lieferst. Diesen Beweis bekommst du durch die holländische Ust-ID.
Also ist ne Rechnungsstellung ohne dt. USt möglich mit Verweis auf die Steuerfreiheit wg. einer ig. Lfg.

Allerdings bitte ich noch zu prüfen, ob es sich um ein Reihengeschäft handelt!
(Niederlassung? Rechtlich selbständiges Unternehmen? Wenn dem so sei, dann müsst auf alle Fälle ihr die Spedition beauftragen bzw. den Transport übernehmen)

Hoffe, das hilft weiter!  ;)

Liebe Grüße
die drei ?
Bearbeitet: die drei ? - 16.07.2016 13:11:08 (unvollständige Antwort)
noch eine kleine Anmerkung... :D

die holländische USt-ID muss vorliegen und zu dem Zeitpunkt, zu dem du deine Lfg durchgeführt hast, auch gültig sein!
Ob dies bei Auftragserteilung so vereinbart wurde oder nicht, ist nicht relevant! (zwar hilfreich und sicherlich ne feine Sache, aber rechtlich gesehen ohne Auswirkung)  ;)
Wichtig ist nur, du hast eine qualifizierte Abfrage gemacht und die Nr. ist bei Lfg. auch gültig.
Hallo die drei,

Ort der Lieferung ist dort wo die Lieferung beginnt (§3 Abs. 6 Satz1 UStG). Hier also Deutschland. Damit ist die Lieferung nach Holland grundsätzlich in Deutschland steuerbar. Auf Grund einer Befreiungsvorschrift (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b UStG) aber von der USt befreit. Voraussetzung sind natürlich die Einhaltung der formellen Vorschriften.

MfG
Hallo ArnoGe,

shame on me.... Du hast natürlich vollkommen recht!!!  :oops:
Mein 2.Satz ist kompletter Käse! Keine Ahnung, wie ich auf die Idee gekommen bin... - wahrscheinlich, weil ich die Erwerbsbesteuerung in Holland haben wollte... :denk:
Sorry!!! Und Danke für die Richtigstellung!
Steuerbar und steuerfrei in D.

Liebe Grüße

die drei ?
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