UST VA

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UST VA, falsche Angaben...?!
Hallo,
ich bin hier ganz neu und habe echt Probleme...mit meinem Chef und der neuen Stelle.
Seit ca. 4 Monaten bin ich in der Buchhaltung tätig, die vorherige Buchhaltungskraft war "ein alter Hase",
und sie hat es zur gängigen Praxis gemacht, regelmäßig die monatl. UST VA mit falschen Angaben zu übermitteln,
halt gerade so viel, wie "bezahlt" werden kann..da hat sie in 2011 einen ganzen Haufen "aufgeschoben", und alle
finden das normal.. aber ich kann Nachts nicht mehr schlafen...ich bin dafür jetzt allein verantwortlich, der Chef sagt,
das kann man jetzt halt nicht ändern, wenn die Kohle fehlt, aber ich mach mich doch strafbar, kann er das von mir
verlangen?
Ich weiß nicht wirklich über die Rechtlage bescheid, habe 2011 einen 3-monatigen Fortbildungskurs zur Fachkraft
für Buchhaltung gemacht und das ist meine erste Anstellung in diesem Bereich.
Ich mache mir wirklich grosse Sorgen. Ich hoffe jemand kann mir da einen Rat geben!
Hallo Zahlendreherin,

das hört sich übel an.  :(

Rechtsverbindliche Antwort bekommst Du sicher nur über einen Anwalt, ich weiß nur soviel das dein Chef erstmal für diese falschen Angaben haftbar ist, erst recht da er Sie anordnet. ob Du nun ebenfalls Dich der Beihilfe schuldig machst und wenn wie stark sowas geahndet wird :denk:  kann ich nicht sagen.
Zum Glück hab ich sowas noch nicht erlebt, würd mir an deiner Stelle aber schnell was Neues suchen.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Zahlendreherin,

dieses Gebahren hat sich bei uns auch eingeschlichen und ist für die Kollegen - obgleich keine Rechtsgrundlage existiert - Usus und zur Normalität geworden. Als ich dort angefangen habe, war ich diesbezüglich stark irritiert. Im Kommentar von Klein zu 370 AO steht, dass für den Buchhalter selbst sowohl eine Mittäterschaft als auch Teilnehmerschaft einer Steuerstraftat in Frage kommen kann. Gott sei Dank ist mein Chef recht geldgierig und stellt den Kunden die eigenen Schätzungen auch noch ordentlich in Rechnung und führt ein separates Buch. Da habe ich mir bereits Beweismaterial für Notfälle gesichert. Ich selbst gebe keine Schätzungen ab und achte darauf, dass die Kollegin, die die fehlerhaften und viel zu niedrigen Schätzungen beim Finanzamt übermittelt, dies mit ihren Login-Daten (Kürzel) tut.

    :wink1:
Krass ... etwas anderes fällt mir spontan nicht ein. Geht nicht an euch die ihr euren Job in der Buchhaltung des jeweiligen Unternehmens macht, sondern an die über euch.
Wie lange funktioniert solch ein System? Kann man da statistisch erfasste Zeiträume ansagen? *kopfschüttel* wasses alles gibt
Hallo,

das ist wirklich schlimm wenn man in so einer Lage als Buchhalter/in ist.

Das man sich selber strafbar macht nur um seine Arbeitsstelle halten zu können wäre mir die Sache nicht wert, ich schliesse mich da ganz der Meinung von Ansimi an.
Ganz vielen Dank für den "Beistand". Natürlich suche ich schon nach einer anderen Beschäftigung.
Ich hoffe sehr, dass sich da bald ein positives Feedback auf meine Bewrbungen ergibt
und ich die Sache hinter mir lassen kann.
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